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MAßNAHMEN, DIE DURCH DAS KÖNIGLICHE GESETZESDEKRET 10/2020 VOM 29. MÄRZ ZUR REGELUNG DES ABZUARBEITENDEN BEZAHLTEN SONDERURLAUBS FÜR BESCHÄFTIGTE, DIE KEINE ESENTIELLE DIENSTLEISTUNGEN ERBRINGEN, ANGENOMMEN WURDEN, UM DIE MOBILITÄT DER BEVÖLKERUNG IM RAHMEN DES KAMPFES GEGEN DEN COVID-19 ZU VERRINGERN.

2020-09-09T16:56:33+00:0003/04/2020|Letzte Nachrichten|

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