Am 27. April 2023 trat das Königliche Dekret 314/2023 vom 25. April in Kraft, mit dem Artikel 38 der EU-Richtlinie 2019/944 vom 5. Juni 2019 über geschlossene Stromverteilungsnetze (im Folgenden „ RDEEC“) umsetzt wurde.

Die Umsetzung dieser Netze zielt sowohl darauf ab, die Mauteinnahmen zu reduzieren, indem von mehreren Anschlüssen an die Verteilungs- und Transports netze ein einziger großer Verbraucher mit höherer Spannung versorgt wird, als auch durch die Verpflichtung der Inhaber, in Netze zu investieren, sie zu betreiben und zu warten, z B. Einsparungen bei den Kosten für das elektrische System.

Der Zweck dieser Verordnung besteht darin, die Anforderungen und das Verfahren für die Erteilung und den Widerruf der obligatorischen behördlichen Genehmigung sowie die Bedingungen und Anforderungen festzulegen, die ein RDEEC erfüllen muss.

Ihr Geltungsbereich umfasst die RDEEC, ihre Eigentümer, die Eigentümer und Betreiber der Stromverteilungs- und Transports Netze, an die sie angeschlossen sind, sowie die Verbraucher und Eigentümer angeschlossener Stromerzeugungsanlagen, deren Vermarkter und Vertreter.

Ein RDEEC ist ein Netzwerk, das elektrische Energie an industrielle Verbraucher in einem Industriegebiet mit einer Größe von höchstens acht Quadratkilometern verteilt, sofern das Netzwerk elektrische Energie über seine eigenen Netzwerke an diesem Standort ansässige Industrieunternehmen verteilt. Industrielle Verbraucher sind Körperschaften, deren CNAE-Code zu den Gruppen B, C, D, E gehört und die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Die Betriebs- oder Produktionsprozesse der Nutzer des genannten Netzwerks werden aus technischen oder Sicherheitsgründen integriert.
  • Das Netzwerk verteilt Strom hauptsächlich an seinen Eigentümer oder Manager oder an die mit ihm verbundenen Unternehmen.

Diese Netze dürfen nicht miteinander verbunden sein und dürfen nur eine Grenze zu Verteilungsunternehmen haben, die keine RDEEC oder Stromtransporter sind, und zu Verbrauchern, die an ihre Netze angeschlossen sind, oder gegebenenfalls zu verbundenen Energieerzeugungs- oder -speicheranlagen.

Diese Netze können mit einem oder mehreren Punkten der Verteilungs- oder Transportnetze verbunden sein.

Die von einem RDEEC gespeisten Verbraucher dürfen nicht in Kaskade miteinander verbunden sein, sondern nur über das Verteilungsnetz selbst, und die Kunden dürfen nicht an die Transports- oder Verteilungsnetze angeschlossen sein.

Der Inhaber kann ein Handelsgesellschaft oder eine Genossenschaft sein, deren ausschließlicher Gesellschaftszweck die Verteilung elektrischer Energie in einem RDEEC ist

Die Gesellschaften müssen Spanische Gesellschaften sein oder aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union stammen, die eine ständige Betriebsstätte in Spanien haben und über technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügen (Sachanlagevermögen von mindestens 50 % des Wertes des Bruttoanlagevermögens).

Diese Netze können maximal einhundert nichtgewerbliche Verbraucher versorgen, sofern sie:

  • sich ich im oben genannten geografischen Gebiet befinden.
  • Arbeits- oder Handelsbeziehungen mit den Eigentümern oder Partnern des genannten Netzwerks oder mit anderen damit verbundenen industriellen Verbrauchern pflegen oder unterhalten haben.
  • weniger als 2 % des jährlichen Gesamtverbrauchs aller angeschlossenen Verbraucher machen.
  • sich auf Grundstücken befinden, die an Grundstücke von Industrieverbrauchern angrenzen.

Der Inhaber einer RDEEC ist deren Manager und Betreiber. Bezüglich der Preise müssen die im Königlichen Dekret 1048/2013 vom 27. Dezember festgelegten Preise für nichtgewerbliche Verbraucher gelten und hinsichtlich der Rechte und Pflichten im Allgemeinen gelten für sie die gleichen wie für einen Verteiler von elektrischen Energie.

Dieser Inhabern unterliegt nicht dem Genehmigungsverfahren für die Verteilungstätigkeit gemäß dem Königlichen Dekret 1955/2000 vom 1. Dezember, der die Transport-, Vertriebs-, Vermarktungs-, Versorgungs- und Genehmigungsverfahren für Energieanlagen regelt, obwohl er muss im Verwaltungsregister der Stromverteiler registriert werden.

Die Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb führt mindestens alle drei Jahre die erforderlichen Inspektionen durch, um die Einhaltung der im Königlichen Dekret festgelegten Anforderungen zu überprüfen. Die Nichteinhaltung dieser Verordnung kann gemäß Titel X des Gesetzes 24/2013 vom 26. Dezember des Elektrizitätssektors zu Sanktionen führen.

Kurz gesagt stellt diese neue Verordnung des RDEEC einen Fortschritt im Bereich der Entwicklung von Energiegemeinschaften dar, der zu erheblichen Einsparungen bei den Stromkosten für die Industrie führen kann, obwohl es überraschend ist, dass sie nicht auf das Konzept von Energetischer Bürgergemeinschaft, ebenfalls eingeführt durch die EU-Richtlinie 2019/94 bezieht, die beide für ähnliche Zwecke genutzt werden können und beide von einer KMU betreibt  werden  können.

 

 

Mireia Bosch

Vilá Abogados

 

 

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4. August 2023