Am vergangenen 13. Februar wurde im spanischen Amtsblatt das Gesetzesdekret 56/2016 zur Umsetzung der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012, bezüglich der Energieaudits, Akkreditierung von Anbietern von Dienstleistungen und Energieauditoren, sowie Förderung der Effizienz der Energieversorgung (Im Folgenden „Gesetzesdekret 56/2016“), veröffentlicht.

Diese Norm ist im Rahmen des Ziels der Europäischen Union die Energieeffizienz bis 2020 um 20% zu erhöhen, zu verstehen, was aber bisher noch längst nicht erreicht ist.

In Anwendung des Gesetzesdekrets 56/2016 müssen große Unternehmen ab jetzt ein Energieaudit zur Verbesserung des Energieverbrauchs durchführen. Ferner sind die Mindestvoraussetzungen für Anbieter von Energiedienstleistungen und Energieauditoren enthalten. Schließlich geht es darum, die Energieeffizienz en das Entstehungsverfahren und Anwendung von Wärme und Kälte, zu fördern.

  1. Energieaudit

Firmen, welche nicht als KMU betrachtet werden sind dazu verpflichtet, alle 4 Jahre ein Energieaudit durchzuführen.

Es wird berechnet, dass diese Maßnahme ungefähr 3.800 Unternehmen in Spanien mit ungefähr 27.000 Betriebstätten und Geschäftsräumen betreffen wird.

  1. Energieauditoren

Eins der wichtigsten Punkte des neuen Gesetzesdekrets sind die Voraussetzungen, die ein Energieauditor erfüllen muss, welche in Kapitell III des Gesetzesdekret 56/2016 enthalten sind. Energieauditoren müssen demnach deren Qualifizierung im Energiebereich mittels Hochschulabschluss oder Berufsausbildung bescheinigen können. Ferner müssen Anbieter von Energiedienstleistungen eine Haftpflichtversicherung haben. Das Institut zur Verbreitung erneuerbarer Energien und Energieeinsparung (IDAE) wird eine Liste mit den entsprechend qualifizierten Anbietern von Energiedienstleistungen zur Verfügung stellen.

  1. Normierung der Kraft-Wärme-Kopplung

Das Gesetzesdekret 56/2016 regelt ebenfalls die Bewertung der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme sowie Fernkälteversorgnung, mit dem Ziel Auskunft an Investoren bezüglich der nationalen Entwicklungspläne anzubieten und dadurch ein stabiles und günstiges Investitionsumfeld zu ermöglichen.

  1. Frist

Ab Inkraftretung des Gesetzesdekret 56/2016 müssen diejenigen Unternehmen, die mindestens 2 Geschäftsjahre hintereinander die Voraussetzungen eines großen Unternehmens erfüllt haben, das erste Energieaudit innerhalb einer Frist von 9 Monaten durchführen, aber nur dann, wenn diese nicht in den 4 Jahren zuvor bereits ein Energieaudit erstellt haben.

  1. Sanktionsregelung

Die Nichterfüllung der Bestimmungen des Gesetzesdekrets sind gemäß Art. 80 und 82 des Gesetzes 18/2014 vom 15 Oktober zur Einführung von dringenden Maßnahmen für den Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz, anzuwende.

 

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 26. Februar 2016