Am 2. Juni 2016 fand das Treffen zwischen den Vertretern der USA und der EU zum Thema Justiz und Inneres statt, in welchem u.a. der Austausch personenbezogener Daten im Rahmen der geltenden Gesetzgebung der USA sowie der EU bearbeitet wurde.

Von den beteiligten Parteien wurde zu diesem Zweck eine Rahmenvereinbarung, in welcher der personenbezogene Datenverkehr geregelt wird und die Teil des Normalisierungsplan zum Austausch personenbezogener Daten ist, unterzeichnet.

Zusammen mit dem, schon in einem unserer früheren Artikel erwähnten, in Kraft treten des EU-US Privacy Shields, ist es vorgesehen, den Austausch personenbezogener Daten, in welchem ein Sicherheitsrahmen zur Zusammenarbeit der jeweiligen Verwaltungen sowie privaten Einrichtungen erschaffen wird, zu regeln.

Die Rahmenvereinbarung wird durch das Urteil des Gerichtshofs der EU vom 6. Oktober 2015, welches ebenfalls schon in einem unserer vorigen Artikeln behandelt wurde und durch welches der Beschluss der Europäischen Kommission, in welchem die USA als „safeharbour“ im Bereich personenbezogener Daten erklärt wurde, aufgehoben wird, begründet.

Letztendlich ist zu erachten, dass die Rahmenvereinbarung von dem Parlament der Europäischen Union ratifiziert werden muss, wofür momentan noch kein Termin vorgesehen ist.

Ismael Peralta

Vilá Abogados

 

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23. Juni 2016