AUSLANDSINVESTITIONEN

Gründung von Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen und Vertretungen

Eine großartige Idee ist der Grundstein für den Erfolg eines Unternehmers oder einer Firma. Dessen Erfolg oder Misserfolg hängt jedoch von vielen Aspekten im Zusammenhang mit dem rechtlichen Rahmen ab.

Wir unterstützen unsere Mandanten mit Fachwissen und Erfahrung, um ihren Projekten eine solide rechtliche Grundlage zu verleihen. Dabei gehen wir von verschiedenen Szenarien aus und berücksichtigen die Rechtsvorschriften und gesetzlichen Regelungen (die manchmal von beträchtlicher Komplexität sind), deren Nichtbeachtung ernsthafte Schäden verursachen oder die Zukunft eines Projekts gefährden kann.

Die enge Zusammenarbeit mit dem Mandant bei der Erstellung eines Projekts trägt dazu bei, Ideen zu finden, sie zu entwickeln und zukünftige Wachstums- oder Risikosituationen vorauszusehen, was sich in Mehrwert umsetzt. Genau das ist unser Endziel.

Bei der Umsetzung von Auslandsinvestitionen bieten wir Dienstleistungen zur Gründung von Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen und Vertretungen und beraten unseren Mandanten bei der Wahl der für ihre Projekte am besten geeigneten Rechtsform.

Darüber hinaus bieten wir Lösungen für Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für die vom Mutterunternehmen (oder der Unternehmensgruppe) nach Spanien entsandten Mitarbeiter.

Joint Ventures

Joint Ventures sind strategische Partnerschaften zwischen Unternehmen, die durch Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens menschliche, wirtschaftliche und finanzielle Ressourcen bündeln, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Sie können je nach den verfolgten Zielen auf unbestimmte Dauer angelegt oder zeitlich befristet sein, und ihre Eignung hängt von der Art des Projekts und den Begleitumständen der Beteiligten ab. Die Zuteilung von Rechten und Pflichten in einem Joint Venture sowie seine Führung sind heikle Angelegenheiten, die eine gute Grundlagenvorbereitung während der Verhandlungen sowie einen Gründungsvertrag, der die Führungsmechanismen und die Situationen des Gesellschafter-Austritts festlegt, erfordern.

Zeitlich begrenzte Unternehmensgemeinschaft

Ein solcher Zusammenschluss von Unternehmen ist ein wirksames Rechtsinstrument, um ein zeitlich begrenztes Projekt in Angriff zu nehmen, wenn dafür Vereinbarungen mit einem oder mehreren Partnern erforderlich sind. Dafür kann es viele Gründe geben, wie z. B. die Größe des Projekts, der Finanzbedarf für seine Durchführung oder technische oder menschliche Ressourcen. Auf diese Weise können mehrere Unternehmen gemeinsam Projekte verwirklichen, die ein Unternehmen alleine nicht bewältigt. Hierbei behält jedoch jedes Unternehmen seine Rechtsperson und rechtliche Unabhängigkeit.

Kooperationsvereinbarungen

Investitionsprojekte im Ausland sind nicht immer mit der Gründung einer Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Vertretung verbunden. In diesen Fällen beraten wir Sie bei der Ausgestaltung und Verhandlung von Kooperationsvereinbarungen mit lokalen Unternehmen, um ausgewogene Strukturen zu schaffen, die zugleich die Interessen des ausländischen Investors in angemessener Weise schützen.

Verfahren in Ausländer-Angelegenheiten für nach Spanien entsandte Mitarbeiter

Länderübergreifende Projekte können die Entsendung von Mitarbeitern zur Tochtergesellschaft mit sich bringen, die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen benötigen. Unsere Kanzlei sichert diese notwendigen Elemente rechtlich ab und sucht für jeden Fall die am besten geeignete Lösung.