Im vergangenen September entschied der Oberste Gerichtshof von Madrid über den „Vitolo-Fall“, eine Klage zwischen Sevilla F.C. und Unión Deportiva Las Palmas, wegen dem ökonomischen Recht der letzten bei dem Transfer des Spielers Víctor Machín „Vitolo“ von Sevilla F.C. nach Atlético de Madrid im Juli 2017. Die Berufung der andalusischen Mannschaft gegen den Schiedspruch des Tribunal Arbitral del Fútbol (Schiedsgericht von La Liga) wurde zurückgewiesen, was sie dazu verurteilte, der kanarischen Einheit einen Betrag von 4,1 Millionen Euro zu zahlen, wie im Folgenden dargelegt.
Im Jahr 2013 unterzeichneten die U.D. Las Palmas und Sevilla F.C. einen Vertrag über den Transfer des Spielers in die andalusische Hauptstadt für 3 Millionen Euro, durch den der U.D. Las Palmas gemäß dessen Klausel 2.3 das Recht eingeräumt wurde, einen Prozentsatz von 12,5% einem zukünftigen „Wechsel“ des Spielers zu erhalten, ohne diesbezügliche Bedingungen festzulegen.
Im Juli 2017 übte Vitolo, nach Abschluss einer Vereinbarung mit Atlético de Madrid, sein Recht aus, den Betrag zu hinterlegen, der der Kündigungsklausel seinem Vertrag mit Sevilla F.C. entsprach (35 Millionen Euro). Sevilla F.C. gelang es jedoch nie, den vereinbarten Prozentsatz im Falle eines Wechsels zugunsten von U.D. Las Palmas zu zahlen, da sie verstanden, dass es sich um eine einseitige Entscheidung des Spielers und nicht um einen tatsächlichen „Wechsel“ handelte (ihrer Meinung nach, eine Vereinbarung zwischen den drei beteiligten Parteien: beide Vereine und der Spieler).
Unter diesen Umständen, beschloss die U.D. Las Palmas, diese Situation vor dem Tribunal Arbitral del Fútbol anzuprangern. Das TAF kam, nach dem entsprechenden Schiedsverfahren, zu dem Schluss, dass der Begriff „Wechsel“ des wörtlichen Wortlauts der Klausel im weitesten Sinne auszulegen sei und sich auf jede Art von Bewegung zu einem anderen Verein des Spielers beziehen sollte, also auch auf die einseitige Auflösung vonseiten des Spielers und seine Verpflichtung mit einem anderen Verein.
Die Entscheidung des TAF wurde von Sevilla F.C. beim Oberste Gerichtshof von Madrid angefochten, wobei die Nichtigkeitsbeschwerde endgültig zurückgewiesen wurde, was ihre Entscheidung mangels Schutzlosigkeit seitens des Klägers, das Fehlen eines Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung seitens des Schiedsspruchs und die Unmöglichkeit, in die Sache einzutreten, aufgrund der Natur der Nichtigkeitsbeschwerde begründet.
Auf diese Weise wird beschlossen, dass Sevilla F.C. schließlich die 4,1 Millionen Euro an die U.D. Las Palmas sowie die entsprechenden Zinsen und Kosten des Schiedsverfahrens zahlen muss. Darüber hinaus müssen die Kosten tragen, die sich aus dem Nichtigkeitsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof von Madrid ergeben. Gegen diese Entscheidung kann jedoch vor dem Verfassungsgericht Berufung eingelegt werden.
Dies ist ein wichtiger Präzedenzfall bei der Auslegung des Konzepts „Wechsel“ in Verträgen zwischen Vereinen und Fußballspielern, zumindest für diejenigen Fragen, die dem TAF gemäß Artikel 92 der Satzung von La Liga vorgelegt werden müssen.
Andreas Terán
Vilá Abogados
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25. Oktober 2019