1. Einleitung: Neues beschleunigtes Schiedsverfahren der Internationalen Handelskammer (ICC).

 Am 1. März 2017 tritt eine neue Fassung des Schiedsgerichtsverfahrens der ICC von 2012 in Kraft, welche für alle ICC Schiedsverfahren, die ab dem Wirksamkeitsdatum eigeleitet werden, unmittelbar anwendbar ist. Einer der wichtigsten Änderungen ist die Einführung eines neuen beschleunigten Schiedsverfahren für Gerichtsfälle mit einem Streitwert bis zu 2 Millionen USD gemäß Artikel 30 und Anhang IV der ICC-SchO („Regeln des beschleunigten Verfahrens“).

  1. Anwendungsbereich

Gemäß Artikel 30 der Schiedsverordnung der ICC, ist das beschleunigte Verfahren grundsätzlich „automatisch“ anwendbar, wenn die Schiedsvereinbarung, für die sich die Parteien eines Schiedsverfahrens der ICC unterzogen haben, nach dem 1. März 2017 getroffen wurde, sofern die Parteien oder der ICC-Gerichtshof kein eindeutiges „Opt-out“ aus den Regeln des beschleunigten Verfahrens vereinbart haben.

Die Parteien die die Vorteile eines beschleunigten Verfahrens für sich nutzbar zu machen möchten, unabhängig vom Streitwert um Zeit und Geld zu gewinnen, können ein Opt-in vereinbaren.

  1. Wesentliche Besonderheiten

Die wesentlichen Besonderheiten des beschleunigten Verfahrens sind:

  • Bezüglich der Zusammensetzung des Schiedsgerichtshofs, kann der ICC-Gerichtshof einen Einzelschiedsrichter Auch wenn die individuelle Schiedsvereinbarung eine anderslautende Bestimmung vorsieht (zum Beispiel ein Dreieck-Schiedsgerichtshof).
  • Außerdem sind die folgenden Punkte gemäß Artikel 3 zu berücksichtigen:
  • Es entfällt der in Artikel 23 enthaltene Schiedsantrag („Term of Reference“), der die Forderungen und die Streitlage der Parteien zusammenfasst.
  • Eine Konferenz ist mit den Parteien binnen 15 Tagen nach Fallübergabe abzuhalten.
  • Der Schiedsgerichtshof kann, nachdem die betroffenen Parteien konsultiert wurden, Beschränkungen bezüglich der schriftlichen Urkunden festlegen.
  • Die Parteien dürfen während des Verfahrens keine neuen Ansprüche geltend machen.
  • Um das Verfahren effizienter zu gestalten, kann dies auch per Videokonferenz, Telefon oder jegliche andere Art der Kommunikation durchgeführt werden.
  • Der Schiedsspruch muss in einem Zeitraum von sechs Monaten (gleiche Frist wie für das Normalverfahren) erlassen werden.
  1. Fazit

Das neue beschleunigte Verfahren ermöglicht ein vereinfachtes und kostengünstigeres Schiedsverfahren, gemäß den Erklärungen des Präsidenten des Gerichtshofs, Alexis Mourre.

 

 

Carla Villavicencio

Vilá Abogados

 

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28. April, 2017