Die Absage des Mobilen Weltkongresses (MWC) (und der „Four Years From Now“ (4YFN), des YoMo und der X-Seite), die am 24. Februar 2020 beginnen sollte, hat und wird vielen Unternehmen und Einzelpersonen Schaden zufügen.
Die GSMA, der Verband, der die Mobilfunkmesse organisiert, schätzte die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser 14. Ausgabe der MWC auf Barcelona und sein Ballungsgebiet auf 492 Millionen Euro, wobei 110.000 Teilnehmer aus 200 Ländern und 13.000 befristete Verträge erwartet werden.
Wer solche Schäden übernehmen muss, ist jedoch noch unbekannt. Zur Rechtfertigung ihrer Entscheidung, die MWK wegen des Coronavirus-Ausbruchs zu annullieren, argumentierte die GSMA mit „höherer Gewalt“, die ein Grund für die Befreiung von der Einhaltung vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen ist. Daher wird die Feststellung, ob „höhere Gewalt“ eingetreten ist oder nicht, der Eckpfeiler bei der Entscheidung sein, ob die Haftung der GSMA ausgeschlossen werden kann.
Im spanischen Recht ist die „höhere Gewalt“ zusammen mit dem „Zufallsfall“ – wenn auch nicht ausdrücklich – in Artikel 1.105 des Zivilgesetzbuches wie folgt geregelt: „Außer in den im Gesetz ausdrücklich genannten Fällen und den Fällen, in denen die Verpflichtung so erklärt wird, haftet niemand für die Ereignisse, die nicht vorhersehbar waren oder, falls sie vorhergesehen wurden, unvermeidbar waren.
Ebenso definiert die rechtswissenschaftliche Doktrin des Obersten Gerichtshofs „höhere Gewalt“ als „eine rechtliche Tatsache, die sich aus der Natur oder aus einer Person ergibt, die durch Auferlegung von Kraft oder Gewalt handelt, um die natürliche Entwicklung von Ereignissen zu verhindern“ (neben vielen anderen, in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Nr. 167/2013 vom 21. März 2013).
Laut dem „Boletín Diario de Seguros“ hat die GSMA ein Kapital von 120 Millionen Euro versichert, einschließlich verschiedener Deckungen für Großereignisse wie Haftpflicht, Sachschäden, Unfälle, Terroranschläge, öffentliche Unruhen, aber nicht für eine mögliche Pandemie, weshalb wir verstehen, dass die Organisation auf „höhere Gewalt“ zurückgegriffen hat.
Wir sollten auch nicht vergessen, dass diese Entscheidung getroffen wurde, nachdem mehr als dreißig große multinationale Unternehmen angekündigt hatten, dass sie nicht an der Messe teilnehmen würden. Bis heute ist der gesundheitliche Notstand noch nicht ausgerufen worden, obwohl sich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wahrscheinlich am Ende in diesem Sinne äußern wird.
In jedem Fall wird entscheidend sein, was in den Verträgen zwischen den verschiedenen an der Messe beteiligten Agenten und ihren jeweiligen Versicherungspolicen vorgesehen ist, und muss im Detail analysiert werden, um mögliche Ansprüche zu beurteilen.
Carla Villavicencio
Vilá abogados
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21.Februar 2020