I.- EINLEITUNG

Am 4 Juni wurde das Gesetz 4/2013, über Maßnahmen zur Flexibilisierung und Förderung des Vermietungsmarkts, im spanischen Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht. Dieses Gesetz modifiziert einige Aspekten des bisher bestehenden städtischen Vermietungsgesetzes. um diese an die Bedürfnisse des aktuellen Vermietungsmarkts anzupassen. Es sei darauf hingewiesen, dass Spanien eines der schwächsten Vermietung Märkten der Europäischen Union hat, aufgrund der Bedeutung für die spanische Abnehmer um ein Immobilie in Eigentum zu haben, und der Angst der Eigentümer um ihre Eigenschaften zu mieten. Diese Maßnahmen fördern die Möglichkeit der Anmietung attraktiver zu machen, sowohl für Vermieter wie ihre Mieter.

II.MAßNAHMEN ZUR FLEXIBILISIERUNG UND FÖRDERUNG DES VERMIETUNGSMARKTS.

In die Maßnahmen von der Regierung verabschiedet, stehen die folgenden heraus:

a) Dauer des Mietvertrages:

Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, hatte die Dauer des Mietverhältnisses eine verbindliche Option auf Verlängerung von 5 Jahren an der Ermessen des Mieters und einmal diese fünf Jahre vergangen waren, eine stillschweigende Verlängerung von drei Jahren, sofern nicht anders wurde von der Parteien angedeutet. Nach dem neuen Wortlaut, wird die obligatorische Nachfrist zu drei Jahren und die stillschweigende Verlängerung auf ein Jahr verkürzt.

b) Zurückholung der Immobilie von dem Eigentümern:

Die Erholung der Immobilie von dem Eigentümer ist in Fällen, in denen das Eigentum als dauerhaftes Zuhause des Besitzers verwendet werden soll, erlaubt. Vorausgesetzt, den Erfüllung eine Reihe von Umständen, und immer dass das erste Jahr des Vertrages durchgeführt worden ist.

c) Freiwillige Kündigung seitens des Mieters:

Ebenso, wurden Maßnahmen die den Mieter deutlich profitieren, ergriffen. Zum Beispiel, die Gewährung der Möglichkeit um den Vertrag jederzeit mit eine Vorankündigung von 30 Tagen zu unterlassen, immer vorausgesetzt, dass mindestens sechs Monate ab dem Beginn des Vertrags abgelaufen sind.

d) Bezüglich der Vertreibung der Mieter, diese ist mit dem Widerstand des Klägers verbunden, das heißt, in den Fällen, wenn diese der Zahlung Anforderungen nicht beachtet, oder nicht vor Gericht zu widersetzen erscheinet, wird der Gerichtsschreiber ein Dekret mit der Fertigstellung der Rechtsverfahrung und der Vertreibung verabschieden.

e) Änderung für Assistenzsystem für die Miete:

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, werden eine Reihe von Veränderungen in Bezug auf die, in die Staatliches plan für Immobilie und Grundrente, vorgesehenen Vermietung Assistenzsystem erlassen. Insbesondere vereinbarten Subventionen auf Darlehen die zu dieser Zeit erhalten sind, ebenfalls Hilfsprogramme für Mieter, städtische und integralen Sanierung, und der so genannte „Plan Renove“ (Erneuerung Plan).

f) Einschreibung der endgültigen Urteilen wegen Nichtzahlung der Miete:

Einer der interessantesten Punkte des neuen Gesetzes ist die Schaffung einen neuen Register für Urteile für die Nicht-Zahlung von Mieten, dass Informationen über das Risiko in der Vermietung von Immobilien an Personen mit Hintergründen ihrer Zahlungsverpflichtungen nicht zu erfüllen, bietet. Deswegen, wurden diese durch eine rechtskräftige Entscheidung in einem Verfahren Zwangsräumung verurteilt.

III -. ZUSAMMENFASSUNG

Nach der Analyse der Maßnahmen von dem Regierung erlassen, können wir zu dem Schluss, dass das Hauptziel ist das Vermietung Markt für den Vermieter sicher zu machen, mit dem  Versuch, derzeit unbewohnten Wohnungen zur Miete stellen, wodurch sich das Angebot von Immobilien erhöht, um den Miete Markt attraktiver zu machen. Ebenso ist die Beziehung zwischen den beiden Parteien flexibler und bietet eine vorteilhafte Umgebung für beide.

 

 

Vilá Abogados

 

Für weitere Informationen kontaktieren:

va@vila.es

 

14. Juni 2013