Der Projektmanager oder Besorger von Projekten ist eine Figur der vertraglichen Konfiguration, deren Umfang und Befugnisse mangels rechtlicher Definition von jedem Projektmanagementvertrag abhängen.

Wie der Oberste Gerichtshof (Erste Zivilkammer) in seinem Urteil Nr. 529/2020 vom 15. Oktober feststellte: „Da es sich nicht um einen reglementierten Beruf handelt, fehlt uns eine Definition oder ein Konzept. Dies bestärkt die Idee, dass die übernommenen Verantwortlichkeiten jeweils vom Projektmanagementvertrag selbst abhängen. “

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Projekten, die verwaltet werden können: vom Bau eines Hotels oder einer Photovoltaikanlage bis zur Gestaltung einer neuen Website.

Im Falle des oben genannten Urteils wäre der Projektmanager gemäß dem Projektmanagementvertrag dafür verantwortlich, den Bau eines Hauses des Klägers erfolgreich abzuschließen.

Der Kläger erhob eine Haftungsklage für Konstruktionsmängel nach Artikel 1591 und folgenden des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie nach Artikel 17 des Bauplanungsgesetzes (LOE) und stützte seine Ansprüche in zweiter Instanz im LOE nicht auf die vertragliche Haftung

Wie der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung feststellte: „Die am meisten autorisierte Doktrin geht davon aus, dass der Einsatz der verschiedenen Aktivitäten, zu denen der Projektmanager normalerweise verpflichtet ist, ihn dazu bringt, an Verpflichtungen teilzunehmen, die traditionell und nach dem geltenden Recht an andere Bauagenten vergeben wurden “.

Um die rechtliche Natur der Figur des Projektmanagers im konkreten Fall zu bestimmen, analysierte der TS die von ihm im Bauprozess übernommenen Funktionen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass seine Hauptbeteiligung am gesamten Bauprozess offensichtlich war und die Führung, Verwaltung, Kontrolle und Überprüfung der einzelnen Bauelemente übernahm.

Daher kam der Oberste Gerichtshof zu dem Schluss, dass er in das allgemeine Konzept des Bauagenten in Artikel 8 des LOE passt, und erklärte die Verantwortung des Unternehmens, das die Rolle des Projektmanagers wahrgenommen hatte.

Letztendlich müssen die vom Projektmanager in jedem Vertragsverhältnis übernommenen Kompetenzen befolgt werden, um den Umfang ihrer Haftung bei der Ausführung der Arbeiten – im weitesten Sinne – in jedem Einzelfall zu bestimmen.

 

 

Carla Villavicencio

Vilá Abogados

 

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28. Mai 2021