Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes 11/2018 vom 28. Dezember 2008, das das Handelsgesetzbuch, das Gesellschaftsgesetz und das Revisionsgesetz ändert, fügt der neue Artikel 44 des Handelsgesetzbuches den Dokumenten, aus denen sich der konsolidierte Jahresabschluss zusammensetzt, die Erklärung über nicht-finanzielle Informationen hinzu.

 

I. Verpflichtete Unternehmen

Die Erklärung der nicht-finanziellen Informationen muss in den konsolidierten Geschäftsbericht aufgenommen werden, wenn die Unternehmen, die konsolidierte Abschlüsse erstellen, die folgenden Anforderungen erfüllen

(a) die durchschnittliche Anzahl der von den Unternehmen der Gruppe während des Finanzjahres beschäftigten Arbeitnehmer 500 übersteigt

(b) sie gelten als Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne der Rechnungsprüfungsgesetzgebung, oder sie erfüllen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren zum Zeitpunkt des Abschlusses jedes Geschäftsjahres mindestens zwei der folgenden Umstände

(i) Dass die Summe der Posten des konsolidierten Vermögens 20.000.000 Euro übersteigt.

(ii) dass der Nettobetrag des konsolidierten Jahresumsatzes 40.000.000 Euro übersteigt.

(iii) dass die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer mehr als 250 beträgt.

In den ersten beiden Geschäftsjahren nach der Gründung einer Unternehmensgruppe ist die Muttergesellschaft verpflichtet, den konsolidierten nichtfinanziellen Ausweis unter Einbeziehung aller Tochtergesellschaften und für alle Länder, in denen sie tätig ist, zu erstellen, wenn am Ende des ersten Geschäftsjahres mindestens zwei der drei in Buchstabe b) genannten Umstände erfüllt sind, vorausgesetzt, dass am Ende des Geschäftsjahres auch die in Buchstabe a) genannte Anforderung erfüllt ist.

 

II. Inhalt des konsolidierten nicht-finanziellen Abschlusses

Sie werden in die nichtfinanzielle Informationserklärung aufgenommen:

(a) Eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells der Gruppe

(b) eine Beschreibung der Politik der Gruppe in diesen Angelegenheiten, einschließlich der Sorgfaltspflichtverfahren, die bei der Ermittlung, Bewertung, Verhütung und Minderung erheblicher Risiken und Auswirkungen angewandt werden, sowie der Verifizierungs- und Kontrollverfahren, einschließlich der Maßnahmen, die ergriffen wurden;

(c) die Ergebnisse dieser Politik, die relevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren umfassen sollten, um die Überwachung und Bewertung der Fortschritte zu ermöglichen und die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen und Sektoren zu fördern;

(d) die mit diesen Fragen verbundenen Hauptrisiken, die mit den Aktivitäten der Gruppe verbunden sind; und

(e) Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, die für das jeweilige Unternehmen relevant sind.

Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung enthält auch wesentliche Informationen zu den folgenden Punkten:

(i) Informationen über Umweltfragen;

(ii) Informationen über soziale und arbeitnehmerbezogene Fragen;

(iii) Informationen über die Achtung der Menschenrechte;

(iv) Informationen über die Bekämpfung von Korruption und Bestechung

(v) Informationen über die Gesellschaft; und

(vi) Alle anderen wichtigen Informationen.

Für den Fall, dass der Konzern in keinem der vorgesehenen Bereiche eine Richtlinie anwendet, muss das Unternehmen in der konsolidierten nichtfinanziellen Informationserklärung eine klare und begründete Erklärung abgeben.

 

III. Genehmigung durch die Generalversammlung

Es ist obligatorisch, dass der Bericht über nicht-finanzielle Informationen als separater Punkt auf der Tagesordnung zur Genehmigung auf der Hauptversammlung der Aktionäre der Unternehmen vorgelegt wird.

 

IV. Veröffentlichung

Die Erklärung über die nichtfinanziellen Informationen wird der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt und muss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres und für einen Zeitraum von fünf Jahren auf der Website des Unternehmens leicht zugänglich sein.

 

 

Mika Tsuyuki

Vilá Abogados

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

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18. Januar 2019