I.- Einführung

Am 1. Januar 2015 ist das Gesetz 26/2014 vom 27. November zur Reform des Gesetzes 35/2006, vom 28. November zur Einkommenssteuer der natürlichen Personen in Kraft.

Unter den Neuigkeiten sind insbesondere diejenigen hinsichtlich der Abziehungen bei Leistungen an Geschäftsführer in Kapitalgesellschaften, die ab jetzt geringer als in den vergangenen Jahren sind, zu berücksichtigen.

II.- Neue Abziehungen

Seit dem 1. Januar 2015 sind die Prozentsätze der Abziehungen und Vorauszahlungen der Leistungen für Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder, der Versammlungen die solche Funktionen durchführen, sowie anderen Mitglieder der Vertretungsorgane, von 42% auf 37% gesunken. Ab dem 1. Januar 2016 werden diese sogar auf 35% herabgesetzt.

Gleichwohl, wenn es sich um Leistungen von Gesellschaften die einen Neto Umsatz von weniger als 100.000.- € betragen, liegt der Prozentssatz der Abziehungen und Vorauszahlungen für 2015 bei 20%. Ab dem 1. Januar 2016 bei19%.

Die Prozentssätze der Abziehungen und Vorauszahlungen werden zur Hälfte herabgesetzt, wenn es sich um Leistungen handelt, die in Ceuta oder Melilla erhalten worden sind, und unter den Voraussetzungen des Art. 68.4 des Gesetzes zur Einkommenssteuer der natürlichen Personen fallen.

 

 

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2. Januar 2015