Am nächsten 3. Januar 2018 wird in Europa die neue Richtinline Midif II, über Finanzmärkte in Kraft treten.
Diese neue Gemeinschaftsverordnung verpflichtet unter anderem alle juristischen Personen (Unternehmen, Verbände, Stiftungen…), die auf den Finanzmärkten tätig sein wollen (Verkauf oder Kauf von Aktien, Transaktionen mit festverzinslichen Wertpapieren, OTC-Derivate, strukturierte finanzielle Verbindlichkeiten…), den LEI-Code (Legal Entity Identifier, auf English) oder Identifier für Legal Entities gemäß Königliches Dekret 14/2013, Dringlichkeitsmaßnahmen zur Anpassung des spanischen Rechts an die Vorschriften über die Überwachung der Bonität von Finanzinstituten zu besitzen.
Der LEI-Code ist ein globaler Code, der auf dem Standard ISO 17442 basiert, besteht aus 20 alphanumerischen Zeichen und hat zwei Funktionen:
1) Identifizierung juristischer Personen, die an Finanztransaktionen beteiligt sind; und
2) Die Informationspflichten der Finanzmärkte zu erfüllen.
Ziel des LEI-Code ist es, die Bewertung und die Verwaltung des Risiko Managements zu verbessern, indem er ein präziseres und vollständiges Bild, der übernommenen Risiken in eine Finanztransaktion von jedem Teilnehmer anbietet.
Er dient zur Identifizierung und zusätzlich wurde ein umfassendes Managementsystem geschaffen. Das folgende Modell ist in drei Ebenen gegliedert:
- Regulatory Oversight Committee(ROC): Das ROC setzt sich aus Behörden zusammen, aus Amerika, Asien-Pazifik, Afrika und Europa und ist letztendlich für den LEI-Code verantwortlich. Seit seiner Gründung ist Spanien über die Banco de España vollständiges Mitglied des ROCs。
- Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF): eine gemeinnützige Stiftung, die als Central Operating Unit (COU) bezeichnet wird und für die Verwaltung des Systems unter der Aufsicht des ROCs verantwortlich ist. Sie ist verantwortlich für die Anwendung einheitlicher Betriebsstandards, die Umsetzung und Nutzung des LEI-Codes im Einklang mit den vereinbarten Grundsätzen und für die Förderung seiner schrittweisen Einführung auf dem Markt.
- Local Operating Units (LOU): Öffentliche oder private Einrichtungen, die für die Umsetzung des LEI-Codes auf lokaler Ebene verantwortlich sind, die den Identifizierungscode den Einrichtungen zur Verfügung stellen, die ihn anfordern und als Nachweis der Referenzinformationen dienen, die diesem Code beiliegen.
Im Hinblick auf die Erlangung des LEI-Codes in Spanien sind folgende Besonderheiten hervorzuheben:
- Für Ausgabe und Verwaltung in Spanien das Handelsregister verantwortlich (spanisches LOU).
- Der Code kann online beim Justizministerium beantragt werden. Sobald die Antragsnummer eingegangen ist, muss sie vom gesetzlichen Vertreter des Antrag stellenden Unternehmens unterzeichnet und zusammen mit dem Zahlungsnachweis der Gebühren für die Ausstellung des LEI-Codes beim Handelsregister eingereicht werden.
- Das Handelsregister muss die Gültigkeit der Referenzdaten anhand von Informationen aus verschiedenen öffentlichen Quellen überprüfen. Außerdem muss es sicherstellen, dass kein aktiver LEI-Code vorhanden ist und keine weiteren Anträge für dasselbe Unternehmen in Bearbeitung sind.Der Bearbeitungsprozess darf maximal 15 Arbeitstagen betragen. Nach Zuteilung des LEI-Codes wird das LEI-Zertifikat per E-Mail gesendet. Ab diesem Zeitpunkt ist der LEI-Code aktiv.
- Der LEI-Code gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum bzw. Datum der letzten Verlängerung. Darüber hinaus ist das Unternehmen verpflichtet, die Erneuerung des LEI-Codes vor Ende des nächsten Verlängerungsdatums zu beantragenund die entsprechenden Daten zu aktualisieren. Der LEI-Code wird deaktiviert, wenn ihn das Unternehmen nicht vor Ende des Verlängerungsdatums erneuert.
Für den Fall, dass der gesetzliche Vertreter des Unternehmens nicht Antragsteller des LEI-Codes ist, legt die Resolution vom 11. April 2017 von der Generaldirektion für Register und Notariat (DGRN), die benötigten Informationen fest, die vom Antragsteller zur Verfügung zu stellen sind.
Es gibt die Möglichkeit der Beantragung oder Verlängerung des LEI-Codes für mehrere Anträge gleichzeitig verschiedener juristischer Personen über ein Vertreter (z.B. Anwaltskanzleien) an das Handelsregister.
Gesellschaften, die keinen LEI-Code besitzen oder diesen nicht an Investitionsfirmen oder Kreditinstitute, oder das Kreditinstituten, mit denen sie zusammen arbeiten weitergeben, dürfen nicht auf dem Finanzmarkt tätig sein.
Marc Martínez
Vilá Abogados
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17. November 2017