Die (EU) Verordnung 2017/352 des Europäischen Parlaments und des Rates wird zu einer grundlegenden Änderung des spanischen und europäischen Hafensystems führen.

Die (EU) Verordnung, die am 24. März 2019 in Kraft treten wird, wird den Wettbewerb zwischen den verschiedenen europäischen Häfen fördern, was folglich die Wettbewerbsfähigkeit der Häfen auf internationaler Ebene erhöht.  Im Allgemeinen wird es verschiedene Aspekte des Hafens- und des Logistiksystems verbessern, mit dem Ziel, neue Logistikketten zu schaffen, um die Wirtschaft der Mitgliedstaaten anzukurbeln.

Artikel 1 der Verordnung legt die Neuerungen des Hafenssystems fest:

  1. Es wird eine neue gemeinsame Grundlage für die Dienstleistungen in Häfen kreiert. Diese sind: Betankung, Landungsumschlag, Festmachen, Fahrgastdienste, Sammeln von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen, Lotsendienste und Schleppen.
  1. Es werden gemeinsame Regeln für die finanzielle Transparenz, Tarife für Hafendienstleistungen und Gebühren für Hafeninfrastruktur.

Diese letzten Maßnahmen des zweiten Punktes sind am wichtigsten, da sie zur Erstellung eines Rechtsrahmens, der die Transparenz und den freiwilligen Wettbewerb zwischen den Hafenbehörden fördert, beitragen. Ziel der Verordnung ist: Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Häfen durch Integration, Vereinheitlichung und Harmonisierung nach denselben Regeln, so dass sie nicht nur nationale Häfen sind, sondern auch als europäische Häfen betrachtet werden.

Wichtigste Punkte der Verordnung:

  1. Die Verordnung ermöglicht den Marktzugang für Dienstleistungen in Häfen und unterliegt folgenden Mindestanforderungen: Begrenzung der Anzahl der Dienstleister, gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen, Beschränkungen im Zusammenhang mit internen Betreibern.
  2. Die Anwendung der Verordnung kann die Arbeits- und Sozialgesetze jedes Mitgliedstaates nicht angreifen, d.h., dass die Arbeitsnormen, die Tarifverträge und die Rechte der Arbeiter respektiert werden müssen.
  3. Die finanziellen Beziehungen zwischen Behörden und einem Leitungsorgan eines Hafens oder einer anderen Stelle, die in seinem Auftrag Hafendienste erbringen, und öffentliche Mittel erhalten, spiegeln sich in transparenter Weise im Buchhaltung wider, damit Folgendes klar zu entnehmen ist:

a) Die unmittelbare Bereitstellung und Einsicht in die Buchhaltung der Hafenverwalter;

b) Die unmittelbare Bereitstellung und Einsicht seitens den Behörden durch Unternehmen oder öffentliche Finanzinstitute, und

c) Der Verwendungszweck öffentlicher Mittel.

  1. Die Mitgliedstaaten können beschließen, Hafendiensteanbietern inm Zusammenhang mit den Hafendiensten gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aufzuerlegen, um mindestens einen der folgenden Punkte zu gewährleisten:

a) Die Verfügbarkeit der Dienstleitung für alle Nutzer.

b) Die ununterbrochene Verfügbarkeit des Hafendienstes für alle Hafennutzer an allen Liegepläzten, sowohl tagsüber als auch nachts, während des gesamten Jahres.

c) Die Sicherheit.

d) Ökologische Nachhaltigkeit des Hafenbetriebs.

e) Der territoriale Zusammenhalt.

  1. Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass eine Hafeninfrastrukturrate erhoben wird. Ungeachtet dessen können Hafendiensteanbieter, die eigene Hafendiensteentgelte erheben.

Länder wie Spanien mit großen logistischen Infrastrukturen, guten Hafennetzen und günstigen Preisen sollten bis 2019 die Möglichkeit nutzen, die Verordnung umzusetzen, mit dem Ziel, dass zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens externe Importnetze Spanien als transparenten und wettbewerbsfähigen Einstiegspunkt für ihre Waren betrachten können.

 

 

Pedro Blanco Guardado

Vilá Abogados

 

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02. Februar 2018