Wie wir schon in unserem Artikel vom 10. März 2017 angekündigt haben, tritt im Juni dieses Jahres das System zur Verknüpfung der Unternehmensregister auf europäischer Ebene (auf Englisch, BUSINESS REGISTERS INTERCONNECTION SYSTEM), auch bekannt als BRIS, in Kraft.

BRIS soll dazu dienen, den Zugang zu den Daten und Dokumenten der Unternehmensregister, sowie die Kommunikation zwischen Register unterschiedlicher Staaten zu ermöglichen, damit die Informationen über den Stand von Muttergesellschaften, Zweigniederlassungen und grenzüberschreitenden Verschmelzungen vereinheitlich werden.

Die spanische Generaldirektion für Register und Notariat („DGRN“) hat am 9. Mai 2017 eine Anordnung über die Verknüpfung der Unternehmensregister veröffentlich, die die Vorgehensweise der spanischen Unternehmensregister im Rahmen des europäischen Systems zur Verknüpfung der Unternehmensregister festlegt.

Die Daten der Unternehmensregister, die diese der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen müssen, sind folgende:

  • Die Gründungsurkunde, die Unternehmenssatzung und deren Änderungen, einschließlich der Verlängerung der Dauer der Gesellschaft;
  • Die Ernennung, Beendigung der Tätigkeit, sowie die Identität der Personen, die als gesetzlich vorgesehenes Organ oder als Mitglied dieses Organs:

i. ermächtigt sind, im Namen der Gesellschaft zu handeln und sie gerichtlich zu vertreten (unter dem Hinweis, ob sie es einzeln oder gemeinsam machen müssen),

ii. an der Verwaltung, Überwachung oder Kontrolle der Gesellschaft teilnehmen;

  • Mindestens einmal jährlich den Betrag des gezeichneten Kapitals, falls die Gründungsurkunde oder die Satzung ein genehmigtes Kapital erwähnt (es sei denn, jede gezeichnete Kapitalerhöhung bedarf eine Änderung der Satzung);
  • Die Buchführungsunterlagen jedes Haushaltsjahres;
  • Jede Änderung des Gesellschaftssitzes;
  • Die Auflösung der Gesellschaft;
  • Die gerichtliche Entscheidung, in der die Nichtigkeit der Gesellschaft ausgesprochen wird;
  • Die Ernennung und Identität des Liquidators, sowie seine jeweiligen Befugnisse (es sei denn, diese ergeben sich ausdrücklich und ausschließlich aus den Gesetzen und der Statuten);
  • Der Abschluss der Liquidation und die Löschung aus dem Register, in solchen Mitgliedstaaten, in denen die Löschung Rechtswirkungen erzeugt;

Sowie, im Zusammenhang mit den Zweigniederlassungen:

  • Die Adresse der Zweigniederlassung;
  • Die Angabe der Tätigkeit der Zweigniederlassung;
  • Das Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregister, bei dem die Akte der eingeschriebenen Gesellschaft angelegt worden ist und deren Einschreibungsnummer;
  • Die Bezeichnung und Art der Gesellschaft, sowie die Bezeichnung der Zweigniederlassung, wenn diese nicht mit der Bezeichnung der Gesellschaft übereinstimmt;
  • Die Ernennung, Beendigung der Tätigkeit, sowie die Identität der Personen, die ermächtigt sind, im Namen der Gesellschaft zu handeln und sie gerichtlich zu vertreten;
  • Die Auflösung der Gesellschaft, die Ernennung, die Identität und die Befugnisse der Liquidatoren, sowie der Abschluss der Liquidation entsprechend der Transparenzpflicht der Gesellschaft;
  • Jegliches Konkurs-, Vergleichsverfahren oder ähnliches, das die Gesellschaft durchführen muss;
  • Die Buchführungsunterlagen;
  • Die Schließung der Zweigniederlassung.

All diese Informationen kann man in Spanien auf der Website der Kammer der Grund- und Gesellschaftsbuchführer Spaniens („Colegio de Registradores de la Propiedad y Mercantiles de España“) nachlesen, wobei man umsonst die Informationen über den Namen und die Rechtsform der Gesellschaft, den Gesellschaftssitz, den Mitgliedstaat, wo die Gesellschaft registriert ist und die Registernummer bekommen kann.

Im Rahmen des Systems zur Verknüpfung der Unternehmensregister bekommt jede Gesellschaft einen einheitlichen Identifizierungscode zugeordnet, welcher sich aus dem Präfix des Landes (z.B. „ES“ im Fall von spanischen Gesellschaften), dem Code des Unternehmensregisters gefolgt von einem Punkt; der Identifikationsnummer der Gesellschaft oder dem Personencode zusammensetzt.

Dadurch wird der Binnenmarkt durchsichtiger, der Zugang zu den Unternehmensinformationen der Europäischen Union wird vereinfacht und man verringert die notwendige Bürokratie, um die gesellschaftsrechtlichen Veränderungen der Unternehmen, die Mitglieder von multinationalen Konzernen sind, einzuschreiben.

 

 

Carla Villavicencio

Vilá Abogados

 

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2. Juni 2017