EINFÜHRUNG

Die Finanzkrise 2008 hat viele und sehr unterschiedliche Auswirkungen sowohl für die europäische Rechtsordnung sowie für das europäische Wirtschaftssystem gehabt. Beispielsweise werden neue Regulierungen zur Kontrolle der Risiken des Finanzsystems fast täglich eingeführt. Andererseits hat der Kreditmangel die Gründung von kooperativen Finanzierungsinstrumenten herbeigeführt. Der Gesetzgeber nutzt die Gelegenheit, um mit den neuen Regulierungen zugleich rechtliche Rahmenbedingungen dieser Finanzierungsinstrumente zu schaffen.

Folgend werden einige dieser Instrumente erläutert.

SCHWARMFINANZIERUNG

Wie bereits in unserem Eintrag vom 10. November 2014 besprochen, bringt der Vorentwurf vom 10. November 2014 einige interessante Neuerungen. Darin werden, unter anderen, Regulierungen für Schwarmfinanzierunginstitute, auch “Crowdfunding“ genannt, geschaffen.

Diese Institute sind durch ihre Flexibilität gekennzeichnet, d.h. Investoren können jederzeit das Projekt verlassen und deren Investition zurückerhalten. Der Vorentwurf enthält den rechtlichen Rahmen für das sogenannte “Crowdfunding“, mit dem Ziel gleichmäßig den Schutz der Investoren zu garantieren und zugleich diese neue Form der Finanzierung für Unternehmensprojekten in deren Anfangsphasen zu fördern.

INVESTITION DURCH GEMEINSAME ANLAGEN (RISIKOKAPITALGESELLSCHAFTEN- KMU)

Am vergangenen 13. November 2014 wurde im spanischen Amtsblatt das Gesetz 22/2014 zur Regulierung von Risikokapitalgesellschaften veröffentlicht. Dies ist ein genaues Beispiel davon, wie der Gesetzgeber, in Umsetzung der Richtlinie 2011/61/UE zugleich die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Finanzierungsmittel durch gemeinsame Anlage, die Risikokapitalgesellschaft-KMU oder gemäß spanischer Abkürzung: ECR-PYME, geschaffen hat.

Diese Gesellschaften wurden gegründet mit dem Ziel, gemeinsame Anlagen mit großen Summen an kleinere Unternehmensprojekte zu kanalisieren. Dadurch werden ECR-PYME’s als Risikokapitalgesellschaften betrachtet mit der Besonderheit, dass deren Investitionen an folgende Unternehmen zu richten sind:

– Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Investition nicht in einem Sekundärmarkt oder in einem multilateralen Verhandlungsmarkt notiert sind.

– Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Investition über weniger als 250 Arbeitnehmer verfügen.

– Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Investition über Vermögenswerte von bis zu 43 Millionen Euro verfügen oder deren Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro liegt.

– Unternehmen, die nicht auch Risikokapitalgesellschaften sind.

– Unternehmen, die nicht Immobiliengesellschaften oder Finanzunternehmen sind.

– Unternehmen aus der EU.

Diese Voraussetzungen sind ebenfalls von Gesellschaften, die diese Finanzierung suchen, zu beachten.

Die ECR-PYME’s erhalten zwar eine strenge Regulierung, werden aber zugleich mit mehr Flexibilität in der Diversifizierung deren Investitionen ausgeglichen.

FAZIT

Diese Investitionsvehikel können sehr nützlich für Start-Up Unternehmen in Suche nach alternativer Finanzierung sowie auch für diejenigen Investoren, die neue Kanäle für deren Investitionen in Spanien suchen, sein.

 

 

Vilá Abogados

 

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28. November 2014