Am 10. Dezember 2021 beschloss der Ministerrat, den Gesetzentwurf zur Förderung des Ökosystems aufstrebender Unternehmen (besser bekannt als „Startups“) als einen der Meilensteine der Erholung, Transformation und Resilienz an die Gerichte zu verweisen Plan , der den Standards der EU Startups Nation Standard Deklaration oder einer Reihe von Praktiken zur Förderung des Unternehmertums in der Europäischen Union entspricht.
Die ersten Titel konfigurieren seinen wesentlichen zivilen und kommerziellen Rahmen.
Titel I regelt neben den allgemeinen Bestimmungen:
1.-Der Begriff „aufstrebendes Unternehmen“ (Artikel 3), als jede natürliche oder juristische Person, die die folgenden Anforderungen erfüllt:
a) Neu gegründet sein oder seit der Gründung nicht mehr als fünf Jahre, bei Biotechnologie-, Energie- und Industrieunternehmen sieben, vergangen sein.
b) Nicht aus einer Verschmelzung, Abspaltung oder Umwandlung hervorgegangen.
c) Hat seinen Sitz oder seine Betriebsstätte in Spanien.
d) Mindestens 60 % Ihrer Mitarbeiter haben einen Vertrag in Spanien.
e) Es ist ein innovatives Unternehmen (sein Zweck besteht darin, ein Problem zu lösen oder eine bestehende Situation durch die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte oder Dienstleistungen oder Verfahren im Vergleich zum Stand der Technik zu verbessern und die ein implizites Risiko eines technologischen oder industriellen Versagens bergen).
f) Keine Dividenden ausschütten oder ausgeschüttet haben.
g) Nicht an einem geregelten Markt oder in einem multilateralen Handelssystem notiert sein.
h) Im Falle der Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe gemäß § 42 HGB muss die Gruppe alle vorstehenden Anforderungen erfüllen.
2.-Die Notwendigkeit, den innovativen Charakter (Artikel 4) durch eine von der Empresa Nacional de Innovación S.A. abzugebende Erklärung nachzuweisen. (ENISA), die jährlich erneuert werden muss.
3.-Die Bedingungen, um von dem durch dieses Gesetz festgelegten Regime profitieren zu können (Artikel 5). Das Unternehmen und seine Anleger können die darin gewährten Vorteile nicht nutzen, wenn:
a) Sie erfüllen die in Artikel 3 festgelegten Anforderungen nicht mehr und seit der Gründung der neu entstehenden Gesellschaft sind fünf oder sieben Jahre vergangen.
b) Aufgrund des Erlöschens der Gesellschaft vor dieser Amtszeit.
c) Es wird von einem anderen Unternehmen erworben, das nicht den Status eines aufstrebenden Unternehmens hat.
d) Der Jahresumsatz überschreitet den Wert von 5 Millionen Euro.
e) Durchführung einer Aktivität, die der Umwelt erheblichen Schaden zufügt, gemäß der EU-Verordnung 2020/852 zur Schaffung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen.
f) Die Promoter oder Verwalter wurden durch ein Gerichtsurteil für jede Art von Verbrechen verurteilt.
4.-Eintragung in das Handelsregister (Artikel 6). Aufstrebende Unternehmen werden im Handelsregister eingetragen und dieser Zustand wird aufgezeichnet. Der Registrar überprüft die Übereinstimmung der in den Artikeln 3 und 5 festgelegten Anforderungen. Die Situation eines neu entstehenden Unternehmens, das im Handelsregister eingetragen ist, ist eine notwendige und ausreichende Voraussetzung, um von den Bestimmungen dieses Gesetzes profitieren zu können Registrierung ermöglicht ein Online-Verfahren Kostenlose Beratung, die mindestens das Jahr der Gründung des Unternehmens und seinen Status als junges Unternehmen umfasst.
Titel II legt Steueranreize fest, nämlich:
- Der Steuersatz für die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer für Gebietsfremde wird in den ersten vier Jahren seit positiver Bemessungsgrundlage von 25 auf 15 % gesenkt.
- Der Steuerfreibetrag für Aktienoptionen wird von 12.000 Euro auf 50.000 Euro pro Jahr bei Lieferung von Aktien oder Beteiligungen aus der Ausübung von Kaufoptionen („Aktienoptionen“) erhöht. Die Bedingungen für die Generierung eigener Aktien bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung werden flexibilisiert.
- Die maximale Abzugsgrundlage für Investitionen in neu gegründete Unternehmen wird erweitert (von 60.000 auf 100.000 Euro pro Jahr), die Abzugsart und der Zeitraum der jüngsten Gründung (der von 3 auf 5 Jahre im Allgemeinen oder 7 für bestimmte Unternehmen ansteigt) .
- Die Stundung der Steuerschuld der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer für Ausländer ist in den ersten zwei Jahren ab positiver Bemessungsgrundlage ohne Garantien oder Verzugszinsen zulässig.
- Die Verpflichtung zur Zahlung von Raten bei der Körperschaftsteuer und der Einkommensteuer für Gebietsfremde entfällt in den zwei Jahren, nachdem die Bemessungsgrundlage positiv ist.
Die Verpflichtung zur Ratenzahlung der Körperschaftsteuer und der Einkommensteuer für Ausländer entfällt in den zwei Jahren, nachdem die Bemessungsgrundlage positiv ist.
Es ist absehbar, dass während des parlamentarischen Verfahrens Änderungen in den Gesetzentwurf eingebracht werden. Es soll vor dem Sommer 2022 abgeschlossen sein, damit das Gesetz spätestens am 30. September 2022 in Kraft treten kann.
Mireia Bosch
Vilá Abogados
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31. Dezember 2021