Am 10. Dezember 2021 beschloss der Ministerrat, den Gesetzentwurf zur Förderung des Ökosystems aufstrebender Unternehmen (besser bekannt als „Startups“) an das Parlament zu verweisen, als einen der Meilensteine ​​der Erholung, Transformation und Resilienz Plan der den Standards der EU-Startups Standard Deklaration oder Reihe von Praktiken zur Förderung des Unternehmertums in der Europäischen Union entspricht.

In unserem am 31. Dezember 2021 veröffentlichten Artikel mit dem Titel „Das Gesetz der aufstrebenden Unternehmen („Startups“) – Teil I haben wir den allgemeinen zivil- und handelsrechtlichen Rahmen, der in den ersten Titeln festgelegt wurde, und konzentrierten wir auf den Inhalt der Titel I und II.

In Teil II dieses Artikels werden wir uns auf den Inhalt der Titel III und IV sowie auf die Dritte Schlußbestimmungkonzentrieren.

Titel III regelt die Anreize für ausländische Investitionen und die Anwerbung von Talenten.

Artikel 10 legt fest, dass natürliche Personen ohne spanische Staatsangehörigkeit, die in spanische aufstrebende Unternehmen investieren möchten und nicht in Spanien ansässig sind, eine Steueridentifikationsnummer (NIF) bei der Finanzverwaltung (AEAT) beantragen müssen, ohne eine Ausländeridentifikationsnummer (NIE) beantragen zu müssen. Wenn der Anleger eine juristische Person ist, muss der Vertreter, der den NIF beantragt, über einen eigenen NIF verfügen. Seine Vollmacht kann in einer notariellen Urkunde oder in einem Vertrag festgehalten werden, in dem er ausdrücklich seiner steuerlichen Vertretung akzeptiert. Erscheint diese Vollmacht in einer im Ausland ausgestellten notariellen Urkunde, ist eine inhaltliche Anpassung an das spanische Rechtssystem nicht erforderlich. Das AEAT richtet hierzu ein elektronisches Verfahren ein und muss innerhalb von maximal 10 Werktagen nach Einreichung des Antrags mit den erforderlichen Unterlagen entscheiden.

Artikel 11 sieht vor, dass die Hauptversammlung den Erwerb eigener Beteiligungen bis zu 20% des Kapitals zur Übergabe an die Geschäftsführer, Angestellter oder andere Mitarbeiter der Gesellschaft zum alleinigen Zweck der Durchführung eines Vergütungsplans  und dass dies Vergütung System muss in der Satzung vorgesehen werden und auf einer Hauptversammlung durch einen Beschluss genehmigt werden, der Folgendes umfasst: (i) die maximale Anzahl der Beteiligungen, die jedes Jahr zugeteilt werden können, (ii) deren Wert und (iii) die Laufzeit des Plans.

Der Erwerb eigener Beteiligungen von der Gesellschaft setzt folgende Bedingungen voraus: (i), dass die Beteiligungen vollständig eingezahlt sind, (ii), dass das Eigenkapital nach erfolgter Investition nicht geringer ist als der Betrag des Grundkapitals zuzüglich der nicht verfügbaren Reserven und (iii), dass der Erwerb innerhalb von fünf Jahren nach dem Datum des Genehmigungsbeschlusses erfolgt.

Titel IV regelt die Eintragungsverfahren und die Gebühren von Notaren und Registerführern bei der Gründung von aufstrebenden Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

  • Die Frist für die Eintragung der Gründung und der Gesellschaftsakten beträgt fünf Tage ab dem Tag nach der Einreichung der Eintragung, und im Falle von Standardsatzungen qualifiziert sich und eintragt der Registrator innerhalb einer Frist von einem Werktag nach dem telematischen Eingang der Notarielle Urkunde.

Die Gesellschafterverträge sind eintragungsfähig und werden registriert, wenn sie keine rechtswidrigen Klauseln enthalten.

  • Kostenlose Gebühren für Notare und Registratoren sowie Veröffentlichung im Amtsblatt des Handelsregisters werden eingeführt.

Die Dritte Schlußbestimmung legt den Begriff des Telearbeiters internationaler Art fest (ein Drittstaatsangehöriger, der berechtigt ist, in Spanien zu bleiben, um eine Arbeit oder eine berufliche Tätigkeit aus der Ferne für Unternehmen mit Sitz außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets durch die ausschließliche Verwendung von Computermedien und Telematik und Telekommunikation-systemen auszuüben), Ihre Aufenthaltssituation und das internationale Telearbeitsvisum.

Es ist absehbar, dass während des parlamentarischen Prozesses Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden. Ziel ist es, dass es vor dem Sommer 2022 endet, damit das Gesetz spätestens am 30. September 2022 in Kraft treten kann.

 

 

Mireia Bosch

Vilá Abogados

 

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7. Januar 2022