Dieser Kommentar wird im Anschluß an das von uns schon bereits behandelte Tema „CROWDFUNDING IN SPANIEN“ veröffentlicht. Wir werden uns mit dem Problem, welche Personen investieren können und welche Grenzen dem Investor gesetzt werden, beschäftigen.
An erster Stelle ist zu erwähnen, dass das spanische Gesetz in Bezug auf kollektive Finanzierung zwei Klassen von Investoren in Betracht zieht: (i) Zertifizierte und (ii) Nichtzertifizierte.
ZERTIFIZIERTE INVESTOREN
Zertifizierte Investoren sind diejenigen, bei welchen man aufgrund ihrer Natur eine gewisse Kenntnis bezüglich ihrer Investition und der entsprechenden Risiken vermutet. Innerhalb dieser Gruppe sind gesetzesgemäß u.a. große Unternehmen, Staaten und Finanzinstitute.
NICHT ZERTIFIZIERTE INVESTOREN
Nicht zertifizierte Investoren sind diejenigen, die nicht die Voraussetzungen für zertifizierte Investoren erfüllen. Allerdings kann von jedem Investor beantragt werden, dass man ihn als einen zertifizierten Investor anerkennt. Die Investitionsplattform muss in jedem Fall eine Bewertung des Investors durchführen, um festzustellen, ob er die Requisiten eines zertifizierten Investors entspricht.
AUSWIRKUNGEN
Der wichtigste Unterschied zwischen einem zertifizierten Investor und einem nicht zertifizierten Investor ist der Schutz, der die Investitionsplattform dem Investor bieten muss. Während ein zertifizierter Investor keine Investitionsgrenze pro Projekt hat, da ihm die Fähigkeit Entscheidungen zu treffen zugesprochen wird und gewisse Kenntnisse des Marktes vorausgesetzt werden, darf ein nicht zertifizierter Investor nicht mehr als 3.000 € pro Projekt investieren. Die Gesamtsumme sowohl für zertifizierte als auch nicht zertifizierte Investoren begrenzt sich auf 10.000 €.
Die Grenze von 10.000 € ist eine Maßnahme, um Spekulationen auf dem Markt der kollektiven Investitionen zu verhindern.
Vilá Abogados
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6. August 2015