Wir verstehen „Token“ als digitale Ausdrücke, die mit der Blockchain-Technologie erstellt wurden und in der Lage sind, Güter (materiell oder immateriell), Dienstleistungen oder Rechte jeglicher Art darzustellen. Wenn wir den Schwerpunkt auf den Güterbereich legen, können wir das Konzept „Token“ auf den Bereich der materiellen Güter und darin auf Immobilien übertragen.

Gemäß der Argumentation ist das Token oder die Münze in der Lage, Sachenrechte an Immobilien, ob Eigentum oder Besitz, in sich aufzunehmen. Tatsächlich ist dies in einigen Gerichtsbarkeiten Realität, in denen es technologische Plattformen auf der Grundlage der Blockchain-Technologie gibt, die die Tokeniesierung von Immobilienrechten ermöglichen und sowohl den Zugang zu Eigentum durch seinen Erwerb als auch seinen dynamischen, offenen und ohne die Intervention eines Notars oder der Öffentlichkeit Behörde Austausch. Ihr Besitz bedeutet nicht nur einen Eigentumstitel, sondern auch gewisser Nutzungsrechte, die der Münze implizit innewohnen, wie dies bei einem Eigentumstitel der Fall wäre, der einen eintragungsfähiger Titel werden könnte.

Wir fragen uns jedoch, ob das Gesagte im geltenden spanischen Recht berücksichtigt wird. Zweck des Grundbuchamtes ist die Eintragung oder Vermerk von Rechtsakten und Verträgen im Zusammenhang mit Eigentumsrechten und anderen dinglichen Rechten an Liegenschaften. Ebenso bezieht sich Artikel 606 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf „Eigentum Titel“, ebenso wie Artikel 2 Erster, Zweiter und Sechster des Hypothekengesetzes und seine Registrierung oder Eintragung in das Grundbuch. Und für ihre Eintragung verlangt das Hypothekengesetz, dass die Titel in einer von einer anerkannten Behörde ausgestellten öffentlichen Urkunde, Vollstreckung oder authentischen Urkunde übergeben werden.

Aus dem Vorstehenden lässt sich ableiten, dass die Token Sachenrechte darstellen können und dennoch keinen Zugriff auf das Eigentumsregister haben, sofern die kryptografische Darstellung des Tokens nicht streng genommen als „Dokument“ bezeichnet wird, auf das verwiesen wird zum Hypothekengesetz. Die Definition von „Dokument“, wie sie im Wörterbuch der königlichen Akademie der Sprache angegeben ist, eine Schrift ist, die sich auf einen Papierträger bezieht. Daher wäre der Titel ein von einer zuständigen Behörde autorisiertes Dokument, dessen Validierungszeichen darin in Form einer Unterschrift oder eines Stempels erscheint. Im Gegensatz dazu stellt der Münze einen Ausdruck in Computersprache dar, ohne direkte schriftliche Übersetzung in übliche Sprache und ohne Eingreifen einer zentralisierten Autorität; Die in Artikel 5 des Hypothekengesetzes genannte Behörde ist nicht die Behörde, die die Echtheit der Münze regelt, die auf der reinen Technologie dezentralisierter Register basiert. Unter Berücksichtigung dieser Unterschiede zwischen dem herkömmlichen Titel und dem kryptografischen muss der Schluss gezogen werden, dass der Begriff „Titel“ auf Letzteren im abstrakten Sinne angewendet werden kann, wobei dingliche Rechte anerkannt werden, die Kategorie registrierungsfähig „Titel“ jedoch im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Hypothekengesetzes nicht anwendbar ist.

Aus dem Vorstehenden folgt, dass die Blockchain-Technologie die kryptografische Darstellung von dinglichen Rechten in Form von Token ermöglicht, die ihrer Natur nach rückverfolgbar und unveränderlich sind, aber im Gesetz nicht als repräsentative Titel von dinglichen Rechten anerkannt werden. Selbst für den Fall, dass irgendwann Token ausgegeben werden, die das Eigentum an der Immobilie in eine bestimmte Anzahl von Einheiten aufteilen (Tokenisierung), würden wir uns zwei Problemen stellen müssen:

a) Was wäre die urkundliche Darstellung oder was würde das Eigentum an der Gut oder dem Sachenrecht beglaubigen? Aus technologischer Sicht wäre die Münze der Titel selbst, und es wäre kein Problem, sie mit ihrem Eigentümer durch privilegierte und exklusive Zugangssysteme zu identifizieren.

b) Wie würde die Bekanntmachung der Münze erreicht, damit das tokenisierte dingliche Recht gegenüber Dritten im Sinne von Artikel 1 des Hypothekengesetzes wirksam wird?

Bei dieser zweiten Frage und mit der geltenden Gesetzgebung muss die Möglichkeit der Registrierung einer Münze im Grundbuch verweigert werden, es sei denn, die bei der Erstellung der Münzen durchgeführte technologische Transformation wird auf die gleiche Weise auf die Stelle übertragen, die das Grundbuch führt. Sachenrechte (Eigentumsregister), um den Zugang und die Registrierung der Token zu ermöglichen (eine Lösung, die a priori der Natur der Blockchain widerspricht, die durch das Element der Verteilung im Gegensatz zur Zentralisierung gekennzeichnet ist). Und damit dies stattfinden kann, ist eine direkte oder indirekte Authentifizierung durch die zuständige Behörde erforderlich, was einen Eingriff in die Blockchain impliziert. Das grundlegende Problem besteht darin, dass das Bürgerliche Gesetzbuch und das Hypothekengesetz zwar dem Titel des dinglichen Rechts Gültigkeit und Bedeutung verleihen, der von einer Behörde, d.h. einem Vertreter außerhalb des Titels, bestätigt wird, die Münze dies jedoch nicht verlangt, da seine Gültigkeit und Wahrhaftigkeit in der eigenen kryptografischen Natur des Titels liegen, ohne dass eine Validierung von einer bestimmten Behörde eingeholt werden muss.

Kurz gesagt, können wir sagen, dass den Münzen die formalen Merkmale fehlen, die das Hypothekengesetz explizit als registrierbaren Sachenrechtstitel bezeichnet. Dies hindert sie jedoch nicht daran, unserer Meinung nach objektiv einen wahren Ausdruck des Eigentumstitels oder eines anderen Sachenechts auf Immobilien darzustellen, da in ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen und in den von Notaren beglaubigten Dokumenten zu findenden Eigenschaften der Wahrhaftigkeit und Authentizität vorhanden sind oder andere öffentliche Stellen, liegen in ihrer eigenen Technologie. Diese Titel dürfen jedoch Dritten weder schaden noch genießen sie die aus der Eintragung abgeleiteten Schutzprivilegien mangels Zugang zum Grundbuch.

 

 

Eduard Vila

Vila Abogados

 

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18. Februar 2022