Am 27. Oktober 2017 beschloss der Senat mit absoluter Mehrheit, die Regierung zu ermächtigen, eine Reihe von Maßnahmen in Katalonien gemäß Artikel 155 der spanischen Verfassung zu ergreifen, um die Verpflichtungen der Verfassung nachzugehen. Diese Maßnahmen wurden dem Senat wenige Tage zuvor, am 21. Mai, nach der gescheiterten Anfrage an den Präsidenten der Generalitat von Katalonien (katalanische Regierung), von der Regierung vorgeschlagen. Es handelt sich um außergewöhnliche Maßnahmen, die in der spanischen Geschichte seit dem Inkrafttreten der Verfassung im Jahre 1978, noch nie zur Anwendung kamen.

Bestimmte Entscheidungen von größter Bedeutung und rechtlicher und politischer Relevanz sind jedoch bereits getroffen. Am 27. Oktober verabschiedete die Regierung Spaniens im Hinblick auf den Senatsbeschluss in einem außerordentlichen Ministerrat eine Reihe von Entscheidungen, u.a., eine sofortige Absetzung des Präsidenten des Generalitats und seiner Regierung fordern, die Auflösung des Regionalparlaments und die Forderung nach Wahlen in der Comunidad Autónoma (autonomen Gemeinschaft) am 21. Dezember 2017. Daher gibt es derzeit keine autonome Regierung. Die Aufgaben wurden von der Regierung Spaniens übernommen, wie später erklärt wird.

Der oben genannte Senatsbeschluss stimmte den meisten von der spanischen Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen zu, obwohl sie 8 Anmerkungen aufweisen.

Die am 27. Oktober in Kraft getretenen Maßnahmen sind in 5 Blöcke gegliedert:

a)  An den katalanischen Präsidenten, den Vizepräsidenten und die Regierung gerichtete Maßnahmen.

Wie bereits erwähnt, hat die Regierung am 27. Oktober ihre Tätigkeit für die gesamte katalanische Regierung, deren Präsidenten und Vizepräsidenten abgesetzt. Ihre Aufgaben werden nun von der Regierung Spaniens oder von denen zu diesem Zweck von ihr geschaffenen Einrichtungen übernommen.

b)  An die Verwaltung der Generalitat gerichtete Maßnahmen.

Die Generalitat wird weiterhin als Verwaltungsorganisation wirken, so dass die Institution nicht aufgelöst oder ihre Funktionen ausgehoben werden. Sie beschließt jedoch nach den Weisungen der von der Regierung Spaniens geschaffenen Einrichtungen, die Bestimmungen für die Ausübung ihrer Kompetenzen vorzusehen. Darüber hinaus werden ihre Handlungen einem Kommunikationssystem oder einer Autorisierung unterliegen. Die spanische Regierung kann jedes Amt, jede Behörde und alle Beamten der Generalitat sowie die Körperschaften und Einrichtungen derselben absetzen.

c)  Verwaltungsmaßnahmen.

Die autonome Polizei steht unter der Leitung der spanischen Regierung.

Die staatlichen Sicherheitskräfte (nationale Polizei und Guardia Civil) können in Katalonien eingesetzt werden und gegebenenfalls die Regionalpolizei ersetzen.

Im Wirtschafts- und Finanzrahmen kann die spanische Regierung die erforderlichen Kompetenzen ausüben, einschließlich Steuer- und Haushaltskompetenzen. Die Regierung wird über die Budgets entscheiden und die Einziehung der lokalen Steuern kontrollieren. Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass keine öffentlichen Gelder einbehalten oder dem Unabhängigkeitsprozess gewidmet werden.

Die spanische Regierung wird für die Aufgaben der Generalitat Kataloniens im Bereich Telekommunikation und digitale Dienste zuständig sein. Das bedeutet, sie die Kontrolle oder Vormundschaft über das öffentliche katalanische Fernsehen und Radio übernimmt. Sie wird auch das Telekommunikationsnetz sowie Datenbanken und Informationen kontrollieren, die der Generalitat unterliegen.

 d)  Maßnahmen an das Parlament von Katalonien.

Solange diese Maßnahmen in Kraft gültig sind und kein neues Parlament infolge der Wahlen vom Dezember 2017 gebildet wird, kann der Parlamentspräsident keinen Kandidaten für das Amt des Präsidenten vorschlagen.

 e)  andere Maßnahmen

Besonders wichtig im Rechtsbereich ist die Bestimmung, die die Unwirksamkeit von Bestimmungen, Handlungen und Beschlüssen unter Verstoß gegen die vom Senat beschlossenen Maßnahmen erklärt. In jedem Einzelfall ist zu klären, wie die Regierung Spaniens die getroffenen Maßnahmen anwendet.

Andererseits darf keine Bestimmung im Amtsblatt der Generalitat (Amtsblatt zur Veröffentlichung der Verordnungen und Beschlüsse der Generalitat von Katalonien und ihres Parlaments) veröffentlicht werden, die nicht zuvor genehmigt wurde oder nicht den Vereinbarungen entspricht, die von der spanischen Regierung zur Durchführung dieser Sondermaßnahmen eingerichtet wurden. Es ist allgemein bekannt, dass die Veröffentlichung einer legalen Bestimmung eine unerlässliche Voraussetzung dafür ist, dass sie ihre Wirksamkeit zeigt; die Kontrolle des Amtsblattes der Generalitat soll verhindern, dass Bestimmungen, die im Widerspruch zu den vom Senat gebilligten Maßnahmen stehen, nicht einvernehmlich veröffentlicht werden.

Die Aufgaben des Präsidenten und des Vizepräsidenten zur Ernennung und Organisation der Generalitatsämter werden von der Regierung Spaniens oder den an deren Vertretungen wahrgenommen. Daher werden sie in der Lage sein, Einrichtungen zu schaffen und Behörden in Katalonien auszuwählen, um diese Maßnahmen durchzusetzen oder Verantwortlichen zu entlassen werden, um die Einhaltung dieser Maßnahmen zu gewährleisten.

Wenn die Generalitat Sanktionsverfahren gegen ihren Beamten oder Arbeitnehmer bestraf aufgrund der Einhaltung der spanischen Verfassung oder der genannten Maßnahmen, ist dies unwirksam. Folglich werden Beamte, die möglicherweise gezwungen sind, Anordnungen zu befolgen, die den von der spanischen Regierung erlassenen Maßnahmen widersprechen oder entgegenstehen geschützt. Darüber hinaus kann die Regierung Spaniens von jedem, der an einem solchen Verfahren teilnimmt, strafrechtlich verfolgen.

Um diese Maßnahmen wirksam umzusetzen kann die Regierung Spaniens bzw. die von ihr geschaffenen Einrichtungen oder Behörden Disziplinarverfahren gegenüber den Behörden sowie den Beamten und Angestellten des katalanischen Parlaments und der Verwaltung eröffnen, die sich gegebenenfalls auf staatliche oder regionale Disziplinarvorschriften stützen.

Für die Dauer der Maßnahmen ist vorgesehen, dass sie bis zum Amtsantritt der neuen Regierung des Generalitats gelten, obwohl die spanische Regierung den Senat um eine Änderung ersuchen könnte. Andererseits könnte die Regierung die Beendigung der Maßnahmen vorwegnehmen, wenn die Ursachen, die zu ihnen führten, aufhören.

Der Senat fordert die Regierung auf, diese Maßnahmen „verhältnismäßig und verantwortungsbewusst“ umzusetzen.

 

 

Eduardo Vilá

Vilá Abogados

 

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3. November 2017