Am vergangenen 4. November wurde das neue Urheberrechtsgesetz, das am 1. Januar 2015 in Kraft treten und wichtige Neuigkeiten –insbesondere in der Regelung des Urheberrechts im Internet- einführen wird, verabschiedet. Folgend werden einige der interessantesten Punkte zusammengefasst:

a) Die umstrittene “Google Gebühr“

Eins der strittigsten Punkte ist die Einführung eines unverzichtbaren gerechten Ausgleiches der sogenannten digitalen Dienstleistungsanbieter der Aggregation von Nachrichten (als Google Gebühr bekannt), welche zugunsten von Autoren von Informationsinhalten auferlegt wird. In der Praxis bedeutet dies, dass Internetportale wie Google News, Bing Noticias, Yahoo Noticias, usw. Verleger von regelmäßigen Publikationen für Veröffentlichungen von Textausschnitten entschädigen müssen.

Diese Gebühr ist von Konzernen wie Google –die sogar mit der Schließung von Google.News gedroht hat- hart kritisiert worden, da ihres Erachtens dieser Ausgleich unangebracht ist, zumal argumentiert wird, dass insbesondere dessen Tätigkeit den verlinkten Publikationen höhere Verbreitung und Bekanntheit erteilt.

Ferner ist zu bemerken, dass dieser Punkt bereits einen Konflikt in Deutschland, Frankreich und Belgien herbeiführte, wo letztendlich Google Vergleiche mit den Verlagen erreicht hat.

b) Kanon für Universitäten

Ab dem 5. November 2015 sind Universitäten dazu verpflichtet einen unverzichtbaren gerechten Ausgleich für Privatkopien, begrenzt auf maximal 10%, von Werken und Publikationen, und welche von den Verwertungsgesellschaften einzuziehen ist, zu bezahlen.

c) Kampf gegen Webseiten für Linktausch und Downloads

Verstärkt wird ebenfalls die Kommission für Urheberrecht in dessen Kampf gegen Webseiten mit Verlinkungen zu in Spanien geschützten Inhalten. Konkret wird das Konzept des Verletzers an Inhaber des Domains, in dem ein Link veröffentlicht wird, auch wenn es von einem Internetnutzer (z.B. in den Kommentaren), erstreckt.

Das neue Gesetz setzt ebenfalls eine Mitwirkungspflicht von Dienstleistungsanbieter für Vermittlungen, elektronische Zahlungen oder Werbung, welche im Falle einer unkooperativen Handlung bestraft werden können.

Strafen liegen zwischen 150.000.- € und 600.000.- € und sind ab dem 5. Januar 2015 anwendbar.

d) Neue gerichtliche Mechanismen zur Identifizierung von Verletzer im Internet

Das Gesetz bringt ebenfalls eine Reform der Zivilprozessordnung im Rahmen des Schutzes des Urheberrechts mit sich. Zukünftig sind Dienstanbieter der Informationsgesellschaft, von elektronische Zahlungen oder Werbung dazu verpflichtet Daten derjenigen Nutzer ihrer Dienstleistungen, welche gemäß Anscheinsbeweise direkt oder indirekt urheberrechtlich geschützte Inhalte zur Verfügung stellen, zu verschaffen.

Dadurch soll der Weg zur Erhebung von Ansprüchen gegenüber Verletzungen durch P2P Nutzern freigemacht werden.

 

 

Vilá Abogados

 

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21. November 2014