Gemäß dem neuen Staatshaushalt (“Presupuestos Generales del Estado”, kurz PGE) für das Jahr 2013 stellt die spanische Regierung im kommenden Jahr 6,3% weniger Mittel im Vergleich zum Vorjahr für die finanzielle Unterstützung von Arbeitslosen zur Verfügung.
Eine Folge dieser Kürzung wird sein, dass die Arbeitslosenbeihilfe neuer Arbeitsloser nach sechs Monaten von 60 % auf 50 % der Bemessungsgrundlage reduziert wird.

Darüber hinaus hat die spanische Regierung beschlossen, dass im Dezember diesen Jahres die Wiederaufstockung der Arbeitslosenunterstützung von Betroffenen von Kurzarbeit und vorübergehender Dienstfreistellung aus wirtschaftlichen, technischen, organisativen Gründen oder Gründen im Zusammenhang mit der Produktion ausläuft.

Daher können diejenigen Arbeitnehmer, die von vorübergehender Dienstfreistellung bzw. Kurzarbeit betroffen sind, den Anteil an Beihilfe der ihnen während dieser Zeit ausgezahlt wurde nicht wieder aufstocken und sehen somit bei nachträglicher Arbeitslosigkeit ihre Ansprüche auf finanzielle Beihilfe reduziert.
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2012/10/08