Wie wir bereits in unserem Artikel vom 4. Oktober 2024 „Verzögerung bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Spanien“ analysiert haben, verlief die Einführung der neuen, verpflichtenden digitalen Rechnungsstellungssysteme weit hinter dem ursprünglich vom Gesetzgeber angekündigten Zeitplan zurück. Damals wiesen wir auf die mangelnde regulatorische Entwicklung und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit für Unternehmen und Freiberufler hin, die zur Umsetzung verpflichtet wären.
Nun wurde die Einführung des elektronischen Rechnungsstellungssystems erneut verschoben.
Die Regierung hat das Inkrafttreten des Königlichen Dekrets 1007/2023 vom 5. Dezember, auch bekannt als „Verifactu-Verordnung“, verschoben. Diese Verordnung bildet den wichtigsten Rechtsrahmen für das elektronische Rechnungsstellungssystem in Spanien. Sie regelt die Anforderungen, die elektronischen Rechnungen von KMU und Selbstständigen erfüllen müssen.
Die Verlängerung wurde bestätigt: Neue Gültigkeitsdaten
Ursprünglich sah die Verordnung vor, dass das Verifactu-System im Laufe des Jahres 2026 schrittweise verpflichtend werden sollte: ab dem 1. Januar für körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen und ab dem 1. Juli für alle anderen Gewerbetreibenden.
Die Untätigkeit und Verzögerung des Gesetzgebers bei der Verabschiedung der erforderlichen Durchführungsbestimmungen vor den geplanten Terminen haben eine ordnungsgemäße und geordnete Umsetzung sowohl für die Softwareanbieter als auch für die Unternehmen und Fachleute, die diese nutzen müssen, unmöglich gemacht. Daher hat die Regierung kürzlich im Eilverfahren mit dem Königlichen Gesetzesdekret 15/2025 vom 2. Dezember (im Folgenden „Neues Dekret“) eine Verlängerung dieser Fristen beschlossen.
Dieses neue Dekret ändert den Zeitplan für das Inkrafttreten und verlängert die ursprünglich festgelegten Fristen, um eine schrittweise technische Anpassung der Abrechnungssysteme zu ermöglichen und eine ungleichmäßige Umsetzung bei den verschiedenen Verpflichteten zu vermeiden. Die neuen Termine lauten wie folgt:
- Unternehmen, die der Körperschaftsteuer unterliegen, müssen ihre Rechnungssysteme bis zum 1. Januar 2027 an die Anforderungen von Verifactu anpassen.
- Andere Unternehmen und Freiberufler erhalten eine zusätzliche Frist von sechs Monaten bis zum Juli 2027.
Dies ist eine weitere Fristverlängerung und bestätigt einen zunehmend verbreiteten Trend: die Ankündigung struktureller Steuerreformen ohne ausreichend realistische Zeitplanung.
Verifactu: Was wird verschoben und was bleibt unverändert?
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Fristverlängerung den Inhalt der Verpflichtungen nicht ändert, sondern lediglich deren Durchsetzbarkeit. Sobald Verifactu vollständig verpflichtend ist, müssen Rechnungssysteme die Integrität, Nachverfolgbarkeit und Aufbewahrung von Aufzeichnungen gewährleisten und unter anderem Folgendes beinhalten:
- Identifizierung der verwendeten Rechnungssoftware oder des verwendeten Rechnungssystems.
- Erstellung eines digitalen Fingerabdrucks (Hash) für jede Rechnung.
- Bei Papierrechnungen: Integration eines QR-Codes oder einer Kennung, die die Überprüfung durch das Finanzamt ermöglicht.
Das Ziel bleibt unverändert: die Steuerkontrolle durch technische Tools zu stärken. Die Art und Weise der Umsetzung gibt jedoch Anlass zu berechtigten Bedenken.
Reaktionen und Folgen dieser neuen Fristverlängerung
Die Entscheidung wurde mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Einerseits begrüßen einige Wirtschaftsverbände und Vereinigungen die zusätzliche Zeit zur Anpassung. Andererseits haben zahlreiche Wirtschaftsakteure, Steuerberater und Softwareentwickler ihre Besorgnis über die kurzfristigen Änderungen der Richtlinien geäußert.
Viele Unternehmen hatten in diesem Zusammenhang die Anpassung ihrer Rechnungssysteme für die Jahre 2024 und 2025 priorisiert und dafür erhebliche finanzielle und individuelle Ressourcen bereitgestellt. Für sie bedeutet diese erneute Verzögerung keine Erleichterung, sondern vielmehr eine Beeinträchtigung ihrer Planung und Ressourcenallokation sowie einen Vertrauensverlust in die Stabilität der regulatorischen Einfassung.
Steuerliche Gesichtspunkte
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und von Systemen wie Verifactu ist unumkehrbar und spiegelt einen klaren europäischen Trend zur Digitalisierung der Steuerkontrolle wider. Die Abfolge von Verzögerungen, Verlängerungen und ausstehenden Verordnungen macht diesen Prozess jedoch zu einem Paradebeispiel für Rechtsunsicherheit.
Anstatt eine passive Haltung zu rechtfertigen, sollte diese erneute Verschiebung Unternehmen und Fachleuten vielmehr die Möglichkeit bieten, vorausschauend zu handeln, ihre internen Systeme zu überprüfen und den Kontakt zu ihren Technologieanbietern aufrechtzuerhalten. Denn eines scheint klar: Der Zeitplan mag sich zwar weiter verschieben, aber die Verpflichtung bleibt bestehen.
Julio González
Vilá Abogados
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9 Januar 2026