Am 1. Juni Cl@ve Justícia, ein nicht-kryptografischer Identifizierungs- und elektronischer Signaturmechanismus zum Zwecke der Identifizierung und Unterschrift der interessierten Parteien bei den Maßnahmen, die durch telematische Anwesenheit bei den Justizbehörden und anderen Organen der Verwaltung von Justiz, wurde einsatzbereit. Dieser Mechanismus wird durch die Resolution des Generalsekretärs für Innovation und Qualität des öffentlichen Justizdienstes vom 26. Mai 2021 ermöglicht.

Der Zweck dieser Resolution besteht darin, die Kriterien für die Verwendung und die technischen Bedingungen für die Implementierung von nicht-kryptografischen elektronischen Signatursystemen festzulegen, die in Artikel 10.2.c) des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober vorgesehen sind und als gültig gelten. zu Unterschriftszwecken in der Allgemeinen Staatsverwaltung und ihren öffentlichen Stellen sowie in den anderen öffentlichen Verwaltungen, die diese Kriterien und technischen Bedingungen übernehmen.

Allgemeines Verfahren zur Akkreditierung der Authentizität der Willenserklärung und Zustimmung des Betroffenen

1) Der gesamte Prozess muss eine ausreichende Kontinuität in der Interaktion durch Telematik aufweisen und muss gegebenenfalls eine korrekte bidirektionale Übertragung von Audio und Video gewährleisten. Daher muss bei Problemen, die das Ergebnis einer Identifizierung verändern könnten, eine erneute Identifizierung durchgeführt werden.

2) Eine vorherige Beglaubigung des Betroffenen, die zum Zeitpunkt der Willensäußerung im Verfahrensakt über die Cl@veJusticia-Plattform durchgeführt wird. Die Authentifizierung der interessierten Partei muss in jedem Fall über die Cl@ veJusticia-Plattform, die Cl@vePIN verwendet wird, der AEAT, ein Identifizierungs-, Authentifizierungs- und elektronisches Signatursystem auf der Grundlage konzertierter Cl@ves, gemeinsam für der gesamte Sektor staatliche Verwaltung öffentlich. Diese Authentifizierung des Interessenten muss mit einem erheblichen oder hohen Qualitätsniveau der Authentifizierung erfolgen.

3) Für die vorherige Überprüfung muss der Betroffene die zu unterzeichnenden Daten kennen, daher muss der Beamte eine Zusammenfassung in einer verständlichen Sprache erstellen, die wiederum die vom System erstellten Dokumentenaufzeichnungen sammelt, die später dem Interessenten als Nachweis der Unterschrift und der durchgeführten Interaktion zugestellt werden.

4) Schließlich müssen die Anwendungen, die dieses Signatursystem verwenden, ausdrücklich die Zustimmung und den Willen zur Unterschrift des Verfahrensbeteiligten durch Formulierungen, die diese eindeutig machen, und das Erfordernis ausdrücklicher Annahmehandlungen durch der Betroffen.

Um den Signaturvorgang selbst durchzuführen, wird die Bürgerauthentifizierung durch Cl@veJusticia durch direktes Handeln des Beamten angefordert, der die erforderlichen Garantien für Authentizität, Rückverfolgbarkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Nichtabstreitbarkeit, zusätzlich mit anderen Garantien in festgelegten Beschluss.

Garantien im Unterzeichnungsprozess

Um die Unanfechtbarkeit der Unterschrift durch den Bürger zu gewährleisten, muss das Signatursystem den Zusammenhang zwischen der Willensäußerung und den mit derselben Person unterzeichneten Daten nachweisen. Dazu wird die Authentifizierung des Bürgers zum Zeitpunkt der Unterzeichnung durch direktes Handeln des Beamten erneut angefordert. Ebenso erfordert die Gewährleistung der Nichtabstreitbarkeit, dass das Signatursystem für den Fall, dass

eine bestimmte Signaturoperation geprüft werden muss, eine ausreichende Rückverfolgbarkeit gewährleistet.

Darüber hinaus ist ein Dokument in Form eines Protokolls zu erstellen, das eine Zusammenfassung der Daten mit Hinweisen auf die Nachweise enthalten muss, das mit einem qualifizierten elektronischen Zertifikat versiegelt oder als Siegel der ausstellenden Stelle anerkannt wird , zu dem ein mit einem qualifizierten Zertifikat erstellter und von einem beaufsichtigten Zeitstempelanbieter ausgestellter Zeitstempel hinzugefügt und vom Informationssystem des elektronischen Verfahrens, für das die Unterschrift erforderlich ist, gespeichert wird.

Verwaltung von Authentifizierungsnachweisen

Der Nachweis des Basisinformationssystems liegt nicht im Signatursystem selbst, sondern in den in die Cl@vePIN der AEAT integrierten Systemen der Identifizierungsdiensteanbieter. Anbieter von Identifizierungsdiensten müssen sie für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren bewahren.

Unterschriftsnachweis

Während des Unterzeichnungsprozesses erhält der Betroffene einen elektronischen Nachweis über die Durchführung der Handlung durch telematisch Präsenz, der ein lesbares Dokument ist, vorzugsweise im PDF-Format.

Die Echtheit der ausstellenden Stelle wird durch einen elektronischen Stempel mit dem Siegelzertifikat derselben oder des Systems selbst im PAdES-Format garantiert, falls das Belegdokument im PDF-Format vorliegt

Die Authentizität der Unterschriftsquittung wird gewährleistet, einschließlich eines sicheren Verifizierungscodes (CSV) in der Unterschriftsquittung und der Online-Abrufbarkeit dieser Quittung über ein CSV-Sammelsystem, dessen Adresse in der Quittung selbst enthalten ist.

 

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11. Juni 2021