Nach dem Drohnenboom weltweit brauchte die Industrie in Spanien Vorschriften, die unter anderem die Nutzung und Sicherheit regeln.

Das Problem ist, dass die Drohnenindustrie den Vorschriften weit voraus ist: in die letzten drei Jahren wurden 3.000 Unternehmen gegründet und somit wurde das frühere Gesetz 18/2014 über die Ausübung von Tätigkeiten mit ferngesteuerten Flugobjekten (Drohnen) überholt, da es sich um eine Übergangsregelung zur Entstehung und Entwicklung des Sektors unter sicheren rechtlichen Rahmenbedingungen handelte.

Die bisher geltende Übergangsregelung legte Mindestanforderungen für den Betrieb mit diesen Flugzeugobjekten fest, deckte aber nicht alle Arten der Nutzung ab, die der Sektor in all diesen Monaten eingeführt hat.

Am 15. Dezember genehmigte die spanische Regierung ein königliches Dekret, das die ursprünglichen Regelungen zur Erleichterung des Fortschritts dieses aufstrebenden Wirtschaftssektors erweitert und gleichzeitig die notwendigen Maßnahmen für die sichere Durchführung von Tätigkeiten mit diesen Flugobjekten festlegt.

Die neue Verordnung enthält unter anderem Anforderungen an Drohnenbetreiber, damit sie Tätigkeiten in Umgebungen, in denen dies bisher nicht erlaubt war, sicher ausführen können, wie z.B. Überflüge in der Nähe von Gebäuden, Versammlungen im Freien und Nachtflüge. Zur Durchführung dieser Art von Tätigkeiten ist es jedoch erforderlich, eine Sicherheitsstudie über den Betrieb durchzuführen und unter anderem eine Genehmigung der staatlichen Agentur für Flugsicherheit (span.: AESA) zu erwerben.

Der kontrollierte Luftraumbetrieb ist ebenfalls erlaubt, allerdings ist in diesem Fall die entsprechende Schulung für Personal, Ausrüstungen sowie eine koordinierte luftfahrttechnische Sicherheitsstudie mit dem Luftfahrtsdienstleister und eine Genehmigung seitens der AESA erforderlich.

Andererseits wurden folgende Aspekte für die Drohnenhersteller festgelegt: Einhaltung von Design, Herstellung und Wartung sowie Ausbildung der Personen, die das Flugobjekt steuern. Diese Anforderungen entsprechen den rechtlichen Rahmenbedingungen anderer europäischer Länder.

Dieses königliche Dekret beinhaltet auch Maßnahmen zur Freizeitnutzung von Drohnen und legt eine Reihe von Beschränkungen zur Gewährleistung der Sicherheit des Luftraums und der Bürger fest.

Die im neuen königlichen Dekret festgelegten Anforderungen unterliegen der Aufsicht und Kontrolle der AESA. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Bereich der Zivilluftfahrt dar, wie sie im Luftfahrtssicherheitsgesetz vom 7. Juli 2003 vorgesehen ist.

Andere Aspekte

Darüber hinaus beinhaltet das neue königliche Dekret in Anbetracht der besonderen Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit bei der Verwendung dieses Flugobjektes eine Reihe ergänzender Bestimmungen:

  • Die Verwendung von Drohnen in Ballungsräumen und städtischen Gebieten ist dem Innenministerium vorab mitzuteilen.
  • Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit können die zuständigen Behörden den Drohnenbetrieb einschränken.

 

 

Hugo Ester

Vilá Abogados

 

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5. Januar 2018