Bereits im Oktober 2015 erklärte die Europäische Kommission die sogenannten Steuervorbescheide oder “tax rulings” für illegal, welche durch Länder wie die Niederlande oder Luxemburg an Großkonzerne wie Starbucks, Amazon oder Apple vergeben wurden.

Durch Steuervorbescheide informieren die Behörden Unternehmen im Voraus über die zu erwartende Steuerlast. Es handelt sich hierbei nicht um eine grundsätzlich illegale Praxis. Diese ist nur dann nicht mehr mit dem Gesetz vereinbar, wenn durch die sehr komplexen Regelungen den betroffenen Unternehmen Vorteile gewährt werden. Die Wettbewerbskommissarin der EU, Margrethe Vestager, erklärte, es seien “Gewinne innerhalb der gleichen Gruppe von einem Unternehmen zum anderen verlagert” worden. Durch diese Regelungen werden andere Unternehmen, die rechtmäßig ihre Steuern zahlen, benachteiligt.

Nachdem die multinationalen Konzerne von den Steuervorteilen profitierten, entschied die EU-Kommission am 21.10.2015, dass Starbucks und Fiat in Luxemburg jeweils 20-30 Millionen Euro nachzahlen müssen, da die Steuervorbescheide, die die Steuerlast eines Unternehmens auf künstliche Art und Weise verringern, nicht mit den Beihilfevorschriften der EU in Einklang stehen.

Es erfolgte darauf eine Anordnung der Kommission gegenüber Luxemburg und den Niederlanden, welche besagt, dass diese die nicht entrichteten Steuern einfordern müssen.

Am 06.07.2016 hat das EU-Parlament nun die Thematik aufgegriffen und seine Vorschläge veröffentlicht. Unter anderem als Reaktion auf die Luxleaks-Affäre um die oben erwähnten fragwürdigen Steuerpraktiken in Luxemburg.

Die Parlamentarier haben sich für eine ganze Liste an Maßnahmen ausgesprochen, die einen Fortschritt im Kampf gegen die Steuerhinterziehung sichern sollen.

Im Einzelnen forderten die Abgeordneten in Straßburg, eine schwarze Liste für Steueroasen anzulegen, sowie Strafen für Steuerberater, Anwälte und Banken einzuführen, die Steuervermeidung fördern und mit Steueroasen kooperieren.

Die von Michael Theurer (ALDE, D) und Jeppe Kofod (S&D, DK) für das Spezialkomitee „Tax Rulings II“ in der Plenartagung vorgebrachten Vorschläge wurden mit 514 zu 68 Stimmen angenommen. Es gab 125 Enthaltungen.

Laut Herrn Theurer wird „Steuerdumping auf Kosten der Allgemeinheit und der Klein- bis Mittelstandsunternehmen begangen, die das Rückgrat der europäischen Wirtschaft bilden. In einem fairen Steuersystem bezahlen auch multinationale Firmen ihren Anteil und sie sollten dies dort tun, wo sie ihren Gewinn machen.“.

Europa geht mit den angenommenen Vorschlägen einen Schritt in die richtige Richtung, indem es den Weg freigibt für eine schwarze Liste der Steuerparadiese und deutlich höhere Strafen auch für Banken, Steuerberater und Firmen.

 

Pina Pohl

Vilá Abogados

 

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02. September 2016