Am 2. Februar 2016 hat die Europäische Kommission den Aktionsplan für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung präsentiert. Der Plan hat das Ziel, eine schnelle und entschlossene Reaktion auf die Herausforderungen zu ermöglichen, die der aktuelle Terrorismus mit sich bringt. Man will, auf Basis und durch Ergänzung der einschlägigen EU-Vorschriften, zum einen die Terroristen durch ihre Finanzbewegungen ausfindig machen, und zum anderen die Einkommensquellen der terroristischen Organisationen demontieren.
Am vergangenen Dienstag, dem 2. Juli 2016, nahm die Europäische Kommission einen Vorschlag an, der eine erste Initiative zur Umsetzung des oben genannten Aktionsplans darstellt und wodurch die Transparenzvorschriften im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus gestärkt werden.
Das Ziel des erwähnten Vorschlages ist die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und die Steigerung der Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Eigentümer von Gesellschaften und Trusts.
Laut dem ersten Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, werden die Vorschläge „den nationalen Behörden das Aufspüren von Personen erleichtern, die ihre Finanzen zum Begehen von Straftaten wie Terrorismus verschleiern“ und „sie ermöglichen den EU-Mitgliedstaaten die Erfassung und den Austausch wichtiger Informationen darüber, wer tatsächlich Eigentümer von Gesellschaften oder Trusts ist, wer mit Online-Währungen operiert und wer Guthabenkarten nutzt.“.
Neben den Auswirkungen im Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung leisten die vorgeschlagenen Änderungen auch einen Beitrag zur stärkeren Bekämpfung der Steuervermeidung, indem sie die Transparenz im Steuerbereich fördern und offenlegen, wer hinter den Gesellschaften und Trusts steht.
Um das Ziel zu erreichen, zu verhindern, dass Terroristen das Finanzsystem zur Finanzierung ihrer terroristischen Aktivitäten benutzen, werden verschiedene Veränderungen vorgeschlagen.
Zum einen die Stärkung der Befugnisse der Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen der EU (FIU) und die Förderung der Zusammenarbeit durch Erweiterung des Zugangs der zentralen Meldestellen zu Informationen, sowie durch den Zugriff auf Informationen in zentralisierten Registern für Bank- und Zahlungskonten und elektronischen Datenabrufsystemen. Diese sind von den Mitgliedstaaten zur Identifizierung der Kontoinhaber einzurichten.
Zum anderen soll gegen die Risiken von Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und Zahlungsinstrumenten auf Guthabenbasis, wie zum Beispiel Prepaid-Karten vorgegangen werden.
Schließlich beinhalten die Vorschläge stärkere Kontrollen bei risikobehafteten Drittländern. Die Banken werden verpflichtet, in Bezug auf die Finanzströme aus diesen Ländern zusätzliche Überprüfungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten durchzuführen. Eine entsprechend den Erkenntnissen der Financial Task Force erstellte Länderliste wird aus verfahrenstechnischen Gründen am 14. Juli 2016 förmlich angenommen. Das entscheidende Kriterium für die Aufnahme eines Landes in die erwähnte Liste ist das Vorliegen von Mängeln in dessen System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. In Übereinstimmung mit der Vierten Geldwäscherichtlinie, welche am 20. Mai 2015 angenommen wurde, ist die Europäische Kommission beauftragt, die Länderliste dreimal jährlich zu aktualisieren.
Die Transparenzvorschriften werden die mit der Vierten Geldwäscherichtlinie eingeführten Maßnahmen stärken. Durch diese Vorschriften wird ein Zugang der Öffentlichkeit zu den Registern wirtschaftlicher Eigentümer sichergestellt, sowie eine Verknüpfung dieser Register vorgesehen. Zudem erfolgt eine Ausweitung der für die Behörden verfügbaren Informationen und eine bessere Kontrolle der Unternehmen und unternehmensähnlicher Trusts wird bewirkt.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Förderung der Transparenz zur Bekämpfung der Geldwäsche dabei helfen wird, die Ausnutzung neuer Wege zur Terrorismusfinanzierung und die Steuervermeidung zu bekämpfen.
Pina Pohl
Vilá Abogados
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15. Juli 2016