Vor kurzem wies das Berufungsgericht von Brüssel die Beschwerde von Doyen Sports Investments und dem belgischen Fußballclub F.C. Seraing mit der Begründung zurück, dass die FIFA-Regeln über Third Party Ownership (TPO) und Third Party Influence (TPI) rechtswidrig seien.
Diese Regeln besagen das:
a) TPO: Weder Vereine noch Spieler dürfen mit einer Drittpartei einen Vertrag abschließen, der einer Drittpartei einen gänzlichen oder partiellen Anspruch auf eine Entschädigung, die bei einem künftigen Transfer eines Spielers von einem Verein zu einem anderen fällig wird, oder beliebige Rechte im Zusammenhang mit einem künftigen Transfer oder einer Transferentschädigung gewahrt.
b) TPI: Ein Verein darf keine Verträge eingehen, die dem anderen Verein/den anderen Vereinen und umgekehrt oder einer Drittpartei die Möglichkeit einräumen, in Arbeitsverhältnissen oder Transfersachen seine Unabhängigkeit, seine Politik oder die Leistung seiner Teams zu beeinflussen.
Dies sind Rechtsfiguren, die seit Jahren weit verbreitet sind, insbesondere in Südamerika, wo die wirtschaftliche Situation der Vereine sie dazu veranlasste, finanzielle Unterstützung zu suchen, bei Erwerbung bei Investoren von bestimmten wirtschaftlichen Rechte an den Spielern oder des Vereins. Dies bedeutete, dass der Investor beispielsweise das Recht hätte, einen Prozentsatz der zukünftigen Transfers des Spielers zu erhalten.
Das Problem dieser Rechtsfiguren liegt jedoch im Zusammenfluss der Interessen der Parteien: wirtschaftliche Interessen vs. Sportprojektion Interessen. Der Investor könnte eine Entscheidungsbefugnis über den Verein/Spieler haben, der die rein sportliche Natur der Beziehungen oder die eigenen Interessen des Spielers in seiner Zukunft beeinträchtigte.
Aus all diesen Gründen beschloss die FIFA, diese Art von sportlich-finanziellen Beziehungen zu verbieten, die aufgrund ihrer ständigen Weiterentwicklung zu viel Entscheidungsmacht in einem Markt gewonnen hatten, der im Einklang mit dem Wesen von Sport und Wettbewerb die sportlichen Interessen der beteiligten Akteure (Spieler, Vereine) wahren musste.
Dieser Fall ergibt sich aus der Disziplinarstrafe (Suspendierung und finanzielle Sanktion), die die FIFA dem Verein auferlegt hat, weil dieser zwei TPO-Vereinbarungen mit dem oben genannten Investmentfond abgeschlossen hat, eine verbotene Praxis, wie vorstehend beschrieben. Der Verein legte Berufung beim Court of Arbitration for Sports (CAS) ein, der die von der FIFA verhängte Sanktion bestätigte, aber die Aussetzungsfrist verkürzte. Der belgische Club erhob beim Schweizerischen Bundesgericht eine Nichtigkeitsklage gegen das CAS-Schiedsspruchs wobei dieser behauptete, dass solche FIFA-Verbote gegen die öffentliche Ordnung verstießen. Diese Klagen wurden abgewiesen und das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung.
Gleichzeitig legte der belgische Club Berufung bei den belgischen Gerichten ein, die, nachdem sie sich für die Anhörung des Falles zuständig erklärt hatten, darüber entschieden.
So hat das Gericht in einem Beschluss vom 12. Dezember 2019 die volle Wirksamkeit des am 9. März 2017 ergangenen CAS-Schiedsspruchs und des am 20. Februar 2018 ergangenen Urteils des Schweizerischen Bundesgerichts in derselben Angelegenheit als rechtskräftig anerkannt und die Gültigkeit der Disziplinarentscheidungen der FIFA-Disziplinarkommissionen bestätigt, für die F.C. Seraing wegen Verstoßes gegen die TPO- und TPI-Regeln bestraft wurde.
Dieses Urteil bestätigt außerdem, dass die Beschwerdeführer dem Gericht keine überzeugenden Argumente vorgebracht haben, um die legitimen Ziele der FIFA-Regeln in Frage zu stellen.
Daher erklärt ein unabhängiges Gericht erneut, dass es keinen Grund gibt, an der Gültigkeit der FIFA-Regeln zu den TPO- und TPI-Regeln nach geltendem Recht zu zweifeln. Diese FIFA-Regeln sind, wie sie betonen, unerlässlich, um die Unabhängigkeit der Vereine und Spieler zu wahren und die Integrität von Spielen und Wettbewerben zu gewährleisten.
Das Urteil des Berufungsgerichts von Brüssel entschied auch, Doyen Sports Investments und F.C. Seraing zur Übernahme der Prozesskosten anzuweisen.
Andreas Terán
Vilá Abogados
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
20. Dezember 2019