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Kürzlich wurde der Beschluss des Staatssekretärs für Wohnungswesen und Stadtentwicklung vom 14. März 2024 angenommen, die die angespannten Wohnmarktgebiete in Katalonien bekannt gibt.

Dieser Beschluss zielt darauf ab, die Bestimmungen im Artikel 17.7 des Gesetzes 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnraum, besser bekannt als „Wohnungsgesetz“, zu ergänzen. Mit diesem Gesetz werden die Begriffe „angespannten Wohnungsmarktgebiete“ und „Referenzpreisindex“ eingeführt, die zur Bestimmung der Mietpreisobergrenze dienen, wenn der Vermieter ein „Großeigentümer“ ist.

Als „Großeigentümer“ gilt nach dem Wohnungsgesetz eine natürliche oder juristische Person, die mehr als 10 städtische Grundstücke zur Wohnnutzung oder eine Wohnfläche von mehr als 1.500 m2 besitzt. Wenn eine „angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt“ festgestellt wird, gilt der Eigentümer von 5 oder mehr Immobilien in dem als solcher ausgewiesenen Gebiet als „Großeigentümer“.

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Wohnungsgesetzes und auf Antrag der Regierung Kataloniens werden mit dieser Resolution 140 Gemeinden zu „angespannten Wohnmarktgebieten“ erklärt, d. h. Gebieten, in denen ein besonderes Risiko einer Unterversorgung bezahlbaren Wohnraum besteht.

Der Beschluss legt eine Gültigkeitsdauer der „belasteten Zone“ von drei Jahren ab dem Tag nach der Veröffentlichung des Beschlusses fest und bestätigt zusätzlich die Definition des „Großbesitzers“ in den erklärten Zonen als Eigentümer von 5 oder mehr Immobilien in diesen.

Für Gebiete, die als „belastet“ deklariert sind, gilt das Stadt Wohnung Vermietung  Preis Referenz (SERPAVI), allgemein bekannt als „Referenzpreisindex“, eine öffentliche Datenbank, die regelmäßig aktualisiert wird und zur Festlegung der maximalen Mietobergrenze dient für neue Wohnungsmietverträge. Dieser Index kann über die Website des Ministeriums für Wohnungsbau und Stadtentwicklung eingesehen werden.

Für Eigentümer, die nicht als „Großeigentümer“ gelten, gilt der Referenzindex zur Begrenzung des Mietpreises, wenn es um die Vermietung von Häusern geht, die in den letzten 5 Jahren nicht vermietet wurden. Im Gegenzug sind Erhöhungen, die über den zulässigen jährlichen Aktualisierungsprozentsatz des Preises des vorherigen Vertrags hinausgehen, in den neuen Verträgen nicht zulässig, wobei die maximale jährliche Erhöhung für 2024 3% beträgt. Ab 2025 wird ein neuer Referenzindex eingeführt, der der IPC (Verbraucherpreisindex) ersetzen wird.

Neben der Schaffung dieses neuen Preisbegrenzungssystems ist auch an die Einführung von (i) der Möglichkeit einer Verlängerung um ein Jahr in Mietverträgen zu erinnern, wenn der Mieter nachweist, dass er sich in einer Situation wirtschaftlicher oder sozialer Not befindet, und (ii) die Verpflichtung des Vermieters, die Kosten für die Verwaltungsführung zu übernehmen, die sich aus der Formalisierung des Vertrags ergeben.

Dieser Beschluss tritt am 16. März 2024 in Kraft.

Über den folgenden Link können Sie die Einzelheiten der Gemeinden einsehen, die als „Angespannten Gebiete“ eingestuft wurden: BOE

 

 

Oscar Vilá

Vilá Abogados

 

Für weiteren Auskünfte bitte setzen sie sich in Verbindung mit:

va@vila.es

 

22. März 2024