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Am 27. Mai 2024 wurde im Diari Oficial de la Generalitat de Catalunya (DOGC) den Beschluss der Ständigen Deputation des Parlaments von Katalonien zur Aufhebung des Gesetzesdekrets 6/2024 vom 24. April über dringende Wohnungsmaßnahmen (das „Gesetzesdekret“) veröffentlicht.

Das Gesetzesdekret, das seit dem 26. April 2024 in Kraft ist, wurde von der Regierung der Generalitat mit dem Ziel verabschiedet, die Saison und Zimmervermietung zu regeln. Diese Arten von Mietverträgen haben sich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes 12/2023 vom 24. Mai über das Recht der Wohnung (auf Spanisch, das „Ley de Vivienda“) exponentiell entwickelt, in dem Maßnahmen festgelegt wurden, die sich auf Mietverträge über den gewöhnlichen Aufenthalt auswirken, z. B. in Bezug auf die Dauer, die Festlegung und Aktualisierung der Miete, die Erhöhung der Miete für Verbesserungen oder die Regelung der Weitergabe von Kosten. Da der Anwendungsbereich des Gesetzes für Mietverträge, die nicht zu Wohnzwecken abgeschlossen wurden, nicht gilt, haben sich viele Mieter, um den Beschränkungen des Ley de Vivienda zu entgehen, dafür entschieden, ihre Wohnungen im Rahmen von Saisonmietverträgen zu vermieten, die eine größere Flexibilität bei der Festlegung der vertraglichen Bedingungen des Mietverhältnisses ermöglichen.

Angesichts dieser Situation beschloss die Regierung der Generalitat, die Saison und Zimmervermittlung durch ein Gesetzesdekret zu regeln und die im Wohnungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen auf die Saison und Zimmervermittlung auszudehnen (siehe hierzu unseren Artikel: „NEUE GRENZEN FÜR SAISON UND ZIMMERVERMIETUNG IN KATALONIEN“). In der Begründung des Gesetzesdekrets heißt es, dass die Verwendung von Saisonmietverträgen in betrügerischer Absicht erfolgt sei, um die Anwendung des staatlichen Gesetzes zu umgehen, da die überwiegende Mehrheit der seit Inkrafttreten des Wohnungsgesetzes abgeschlossenen Saisonverträge mit Mietern geschlossen worden sei, die die Immobilie als gewöhnlichen Wohnsitz nutzten.

Da die Bestätigung des Gesetzesdekrets nicht innerhalb von dreißig Tagen erfolgte, wie in Artikel 64.2 des Autonomiestatuts von Katalonien vorgeschrieben, wurde es mit dem Datum der Veröffentlichung des Beschlusses der Ständigen Deputation im DOGCaußer Kraft gesetzt.

 

 

Joan Lluís Rubio

Vilá Abogados

 

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va@vila.es

 

31. Mai 2024