1. Einführung: Das einzige elektronische Dokument (Documento Único Electrónico –DUE-)

2003 wurde in Spanien die sogenannte GmbH-Neues Unternehmen geschaffen, und zugleich erschien im Unternehmensrecht das einzige elektronische Dokument (Documento Único Electrónico –DUE-)(Dekret 682/2003 vom 7. Juni).

Dieses DUE war ursprünglich zur Gründung der GmbH-Neues Unternehmen seitens neuen Unternehmern durch elektronischer Mittel mit entsprechender Ersparung von Kosten, Papier und Zeit, gedacht.

Mit der Zeit wurde aber die Nutzung des DUE für andere rechtliche Formen erweitert; 2006 wurde das DUE an GmbH’s angepasst; 2010 für Einzelunternehmer und seit 2013 kann dies ebenfalls für Genossenschaften, Zivilgesellschaften, Gütergemeinschaften, GmbH’s im Arbeitswesen, usw., benutzt werden.

2. Inhalt des DUE

Mit dem DUE können folgende Formalitäten durchgeführt werden:

1) Antrag auf Zertifikat zur Erteilung der Firma einer Gesellschaft.

2) Antrag der vorläufigen und endgültigen Steuernummer einer Gesellschaft.

3) Einreichung des Steuerbescheids bezüglich der Steuer auf vermögensrechtliche Übertragungen und beurkundete Rechtsakte.

4) Einreichung der Erklärung des Beginns der Betriebstätigkeiten.

5) Formalisierung von Versicherungspolicen bezüglich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, sowie Leistungen aus vorübergehender Arbeitsunfähigkeit der Mitarbeiter der Gesellschaft.

6) Anmeldung des Unternehmers und Eröffnung der Nummer des Kontos bei der Sozialversicherung.

7) Anmeldung von Schiffen und schwimmenden Körpern.

8) Anmeldung der Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung.

9) Anmeldung der Gesellschaft als Steuerpflichtige der Gewerbesteuer.

3. Neuigkeiten

Das DUE galt bisher als ein Dokument zur Anmeldung der Gründung von Unternehmen durch elektronische Mittel. Mit dem neuen Gesetzesdekret 867/2015 vom 2. Oktober werden die Funktionen des DUE zur Löschung der Aktivitäten von Einzelunternehmern und GmbH’s, erweitert.

Unter den neuen Funktionen sind folgende enthalten:

a) Die Eintragung im Handelsregister der Auflösung, Liquidierung und Löschung der Gesellschaften, der Ernennung der Liquidatoren, Schließung von Zweigstellen und, im Allgemeinen, die Löschung aller Eintragungen im Handelsregister.

b) Die Bekanntgabe der Schließung der Firma oder der endgültigen Einstellung der Betriebstätigkeit und/oder die Beendigung der entsprechenden Arbeitsverhältnisse an die Betriebsstelle der Sozialversicherung in der entsprechenden Provinz.

c) Die Bekanntgabe der endgültigen Einstellung der Betriebstätigkeit und Abmeldung im Register für Unternehmer und Freiberufler und Abmeldung der Betriebssteuer.

d) Die Abmeldung in den entsprechenden staatlichen, regionalen und kommunalen Registern, des entsprechenden Sektors, in denen das Unternehmen eingetragen ist.

e) die Abmeldung der Gesellschaft von anderen staatlichen, regionalen und kommunalen Einrichtungen, falls erforderlich.

f) Für den Fall von Einzelunternehmern mit beschränkter Haftung: die Löschung der entsprechenden Eintragungen im Handelsregister, im Grundbuchamt sowie in jeglichen anderen Registern in denen die nicht-pfändbaren Güter (hinsichtlich von Betriebsschulden) eingetragen sind.

g) Abmeldung des Schiffes oder schwimmenden Körpers.

Das Gesetzesdekret 867/2015 entwickelt die Bestimmungen der 3. Zusatzbestimmung des Kapitalgesellschaftengesetzes, gemäß Text des Gesetzes 14/2014, vom 27. September, zur Unterstützung der Internationalisierung von Unternehmern.

 

 

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30. Oktober 2015