Am 28. Juni 2023 wurde das Königliche Gesetzesdekret 5/2023 vom 29. Juni (im Folgenden das “Gesetzesdekret” genannt) in Spanien verabschiedet. Dieses Gesetz regelt unterschiedliche Bereiche und sieht wichtige Änderungen bei Wettbewerbsverfahren vor.
Mit der Verabschiedung des Gesetzesdekrets wird das spanische Gesetz 15/2007 gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 3. Juli geändert:
- Umsetzung der ECN+ Richtlinie.
Das Gesetzesdekret hat manche Änderungen eingeführt, die bei der letzten Umsetzung der ECN+ Richtlinie (durch das Königliche Gesetzesdekret 7/2021) noch nicht umgesetzt wurden. Eine der Änderungen ist die Rolle der spanischen Nationale Kommission für den Wettbewerb (auf Spanisch: “Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia”, “CNMC”) zusammen mit der Europäische Kommission, in Übereinstimmung mit dem Gesetz über digitale Dienste (auf Englisch: “Digital Market Act”, “DMA”).
Das Europäische Wettbewerbsnetz (ECN) ist ein Netzwerk, das aus der Europäischen Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden besteht. Die Funtktionsweise des ECN ist in der EU-Richtlinie 2019/1 (Richtlinie ECN+) geregelt.
Durch die Änderung von Artikel 18 des spanischen Wettbewerbsgesetzes wird die CNMC über mehr Forschungsbefugnisse verfügen, um Verstöße, die in Bezug auf Digitale Märkte in Spanien stattfinden zu untersuchen.
Insbesondere wird die CNMC nun im Laufe seiner Untersuchungen Informationen von der Europäischen Kommission und anderen nationalen Wettbewerbsbehörden anfordern können, sowie Nachprüfungen im Rahmen von der reservierten Informationsverfahren durchführen.
Die Europäische Kommission behält jedoch die ausschließliche Zuständigkeit für die Anwendung des Gesetzes über digitale Märkte. Wenn die Europäische Kommission ein Verfahren zur Untersuchung desselben Taten einleitet, wird die CNMC ihre Untersuchung einstellen und alle Informationen an die Europäische Kommission weiterleiten.
- Verbesserungen beim Betrieb der CNMC.
Erstens werden die Fristen in Bezug auf manche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht geändert, um die Behandlung der entsprechenden Verfahren bei der CNMC zu erleichtern.
- Bei Sanktionsverfahren wird die Frist, um die entsprechende Entscheidung zu treffen und mitzuteilen von 18 auf 24 Monate verlängert; y de 15 días a 1 mes para formular alegaciones al pliego de concreción de hechos y a la propuesta de resolución de la Dirección de Competencia.
- Bei Fusionskontrollverfahren wird die Frist für die zweite Phase von 2 auf 3 Monate verlängert.
- Bei Zusammenschlüssen beträgt die Frist für die Erledigung der vorherigen Konsultationen nach Artikel 55 Absatz 2 höchstens einen Monat nach deren Empfang.
- Außerdem wird festgelegt, dass die Frist von 3 Monaten bei Verfahren über einstweilige Maßnahmen bei der Antragstellung beginnt.
Zweitens wird das Sanktionsverfahren vereinfacht.
- Der Bericht, den die Wettbewerbsdirektion dem Rat der CNMC vorlegen musste, wird abgeschafft.
- Der Inhalt, der im Beschlussvorschlag des Sanktionsverfahrens enthalten sein muss, wird geregelt: (i) Bewiesene Taten und ihre genaue rechtliche Einordnung, (ii) Feststellung des Verstoßes, (iii) Verantwortliche, (iv) Sanktionsvorschlag und (v) Beweiswürdigung.
Auch wenn diese Reform darauf abzielt, bestimmte Verfahren zu vereinfachen und die spanischen Rechtsvorschriften mit der ECN+-Richtlinie in Einklang zu bringen, soll man bedenken, dass die meisten Neuerungen verfahrenstechnischer Art sind.
Andere, substanziellere Änderungen, die in früheren Initiativen vorgesehen waren und deren Bearbeitung aufgrund der vorgezogenen spanischen Parlamentswahlen vom 23. Juli 2023, fehlen. Hervorzuheben ist insbesondere der Gesetzesentwurf zur Schaffung einer „Unabhängigen Verwaltungsbehörde zum Schutz der Finanzkunden“.
Eine weitere geforderte Neuerung, die nicht in das Gesetzesdekrets aufgenommen wurde, ist die Einführung eines Vergleichsverfahrens, bei dem die Unternehmen, gegen die ermittelt wird, eine Ermäßigung der Geldbuße erhalten, wenn sie im Gegenzug die Verantwortung für die untersuchten Sachverhalte übernehmen (je nach den Umständen zwischen zehn und fünfzehn Prozent des Gesamtbetrags). Diese Möglichkeit könnte die Verfahren beschleunigen und die Streitanfälligkeit dieser Art von Verfahren verringern könnte, ohne dass so viele Ressourcen eingesetzt werden müssen.
Inkrafttreten
Die im Gesetzesdekret enthaltenen Änderungen zum Wettbewerb sind am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten (30. Juni 2023).
Für Kartellverfahren, die vor dem 30. Juni 2023 eingeleitet wurden, gelten aufgrund der Neunten Übergangsbestimmung die frühreren Vorschriften.
Julio González
Vilá Abogados
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15. September 2023