Am vergangenen 12. Juli 2016 hat die Europäische Kommission die Erklärung über dieAnnahme des EU-US-Datenschutzschildes („Privacy Shield“) durch die Mitgliedsstaaten veröffentlicht.

Der EU-US-Datenschutzschild garantiert den Menschen ein hohes Schutzniveau und den Firmen ein hohes Niveau an Rechtssicherheit.

Wie bereits in vorherigen Artikeln angesprochen, ersetzt dieser Mechanismus den alten „Safe Harbour“, wodurch die in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 6. Oktober 2015 festgelegten Voraussetzungen in der Materie des Datenschutzes erfüllt werden.

Der Datenschutzschild unterscheidet sich von „Safe Harbour“ dadurch, dass er klare und strenge Verpflichtungen der Firmen festlegt, welche mit Daten umgehen und dadurch, dass er sicherstellt, dass diese Normen auch respektiert und in der Praxis umgesetzt werden.

Der neue Mechanismus beinhaltet:

  • Rigorose Verpflichtungen der Firmen, die mit den Daten arbeiten:

Das US-Handelsministerium wird Aktualisierungen und turnusmäßige Überprüfungen der teilnehmenden Firmen vornehmen, um zu garantieren, dass sie die Gesetze und die entsprechenden Verordnungen, sowie ihre eigenen Regeln, einhalten.

  • Verpflichtungen im Bereich der Transparenz und klare Schutzklauseln für den Zugang der US-amerikanischen Verwaltung:

Die USA haben der EU schriftlich garantiert, dass dem Zugang zu persönlichen Daten durch die öffentliche Verwaltung und die öffentliche Sicherheit im Rahmen der Gesetzesanwendung nun an Grenzen, Datenschutzklauseln und klare Überwachungsmechanismen gebunden ist.

  • Abhilfe; Effizienter Schutz der Rechte der Einzelnen:

Jeder Bürger, der annimmt, seine Daten seinen missbraucht worden, wird nun von verschiedenen Abhilfemechanismen zur Streitbeilegung profitieren, von denen er leicht und ohne große Kosten Gebrauch machen kann.

Die Abhilfemechanismen oder Klagen sind:

– Beanstandung direkt bei der betreffenden Firma, die mit den persönlichen Daten umgeht. Die Firmen müssen auf individuelle Beanstandungen innerhalb von 45 Tagen antworten.

– Kostenloses Verfahren zur alternativen Streitbeilegung (ADR)

– Sich an die nationale Datenschutzbehörde wenden

– Schiedsverfahren vor dem „Privacy Shield Panel“

  • Gemeinsame jährliche Überprüfung:

Die gemeinsame jährliche Überprüfung hat zum Ziel, die Funktionsweise des Datenschutzschildes einschließlich der Zusicherungen und Zusagen hinsichtlich des Datenzugriffs aus Gründen der Rechtsdurchsetzung oder der nationalen Sicherheit der USA, sicherzustellen.

Die Überprüfung wird durch die Europäische Kommission und das US-Handelsministerium gemeinsam durchgeführt und Sachverständige der US-Nachrichtendienste und der europäischen Datenschutzbehörden werden hinzugezogen.

Der Rahmen des Datenschutzschildes wird in der „Federal Registry“ der USA (US-Bundesregister), veröffentlicht. Sobald dies geschehen ist, wird das US-Handelsministerium mit der Anwendung des Datenschutzschilds beginnen. Wenn die Unternehmen Gelegenheit hatten, den Rahmen zu überprüfen und im Hinblick auf die Einhaltung der Regeln Anpassungen vorzunehmen, können sie sich ab dem 1. August vom Handelsministerium eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen.

Die Kommission wird zugleich einen kurzen Bürger-Leitfaden zur Erlüterung der Rechtsbehelfe veröffentlichen, die eingelegt werden können, wenn eine Einzelperson der Ansicht ist, dass bei der Verwendung der sie betreffenden personenbezogenen Daten die Datenschutzvorschriften nicht berücksichtigt wurden.

Mika Otomo

Vilá Abogados

 

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22. Juli 2016