Es gibt auf nationaler sowie internationaler Ebene viele rechtliche und wirtschaftliche Risiken, die sich eventuell aus einer geschäftlichen Beziehung zum Verkauf und Kauf von Waren ableiten. Wenn man bedenkt, dass manchmal mehrere Parteien beteiligt sein können (Verkäufer, Käufer, Spediteur, Empfänger, Zollagent usw.) und auch die potentiellen Risiken betrachtet, die es bei jeder geschäftlichen Beziehung zum Verkauf und Kauf von Waren gibt (Unfälle während des Transports, Verlust sowie Verderben der Waren aufgrund ungeeigneter Lagerungsbedingungen, falscher Wartung und Transport, Verlust der Warendokumente usw.), so ist es im Konfliktfall entscheidend, frühzeitig und korrekt die Wahl und Zuweisung der Gefahren und Kosten an den Verkäufer und Käufer durchzuführen.
Am 1. Januar 2020 traten die Incoterms 2020 in Kraft, nachdem die Internationale Handelskammer die vorherige Fassung, die Incoterms 2010, überarbeitet hat. Das Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf von 1980 findet keine Anwendung, falls die Parteien sich für einige dieser Sonderregelungen über die Verteilung von Kosten und Risiken entschieden haben, da diese konkreter und spezifischer sind.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den Incoterms um spezifische Handelsregeln handelt, die das allgemeine Geschäftsgebaren der Unternehmen im Rahmen von Geschäftsbeziehungen zum Kauf und Verkauf von Waren widerspiegeln. Sie sind also sowohl national als auch international anwendbar.
Diese Regeln sind sehr wichtig, da sie einige der Verpflichtungen der Parteien beschreiben (Transport, Versicherung, Versanddokumente, Import- oder Exportlizenzen). Sie verteilen auch die Kosten (Transport, Verpackung, Be- und Entladen), und vor allem setzen sie den Zeitpunkt des Gefahrübergangs vom Verkäufer auf den Käufer fest (im Wesentlichen davon abhängig, wo und wann die Waren geliefert werden).
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass diese Regeln weder einen Vertrag noch ein Zahlungsmittel darstellen. Sie dienen auch nicht der Regelung der grundlegenden Aspekte einer geschäftlichen Beziehung zum Kauf und Verkauf, beispielsweise die Übertragung des Eigentums sowie des Besitzes, die Angaben zur Ware, die Zahlungsweise, höhere Gewalt oder übermäßige Kosten durch die Dienstleistungen, das System zur Beilegung von Streitigkeiten, der Gerichtsstand sowie das anwendbare Recht. Daher ist es stets ratsam, dass ein Vertrag alle zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen enthält, da die Incoterms die Vertragsbedingungen nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen.
Die Incoterms 2020 unterteilen sich in zwei Kategorien, und zwar: (i) Klauseln, die für jede Art des Transportmittels gelten: (EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP) und (ii) Schiffsklauseln, die nur für den Schiffstransport und/oder den Binnenschifffahrtstransport gelten (FAS, FOB, CFR, CIF).
Innerhalb der ersten Gruppe findet man die Klauseln, die für den Verkäufer am vorteilhaftesten sind, bis hin zu denen, die für ihn eher Nachteile mit sich bringen.
Die Klausel EXW, Ex Works, beinhaltet minimale Verpflichtungen für das verkaufende Unternehmen, da die Lieferung erfolgt, indem die Ware dem Käufer im eigenen Werk des Verkäufers oder an einem vereinbarten Ort zur Verfügung gestellt wird, wobei der Verkäufer weder für das Verladen noch für den Abschluss einer Versicherung zuständig ist. Diese Klausel eignet sich insbesondere für den nationalen Handel, da der Verkäufer sich nicht um die Abwicklung des Exports kümmern muss. Im Gegensatz dazu bedeutet die Klausel DDP, Delivered Duty Paid (Geliefert verzollt), maximale Verpflichtungen für den Verkäufer, da die Lieferung erfolgt, wenn der Verkäufer dem Käufer die Waren am angegebenen Bestimmungsort zur Verfügung stellt, wobei der Verkäufer für das Entladen, den Transport, die gesamte Abwicklung des Exports und Imports und sogar für die Zahlung der Mehrwertsteuer oder jeder anderen bei der Einfuhr anfallenden Steuer verantwortlich ist, sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Auch in der zweiten Gruppe haben sich die Verpflichtungen geändert, z.B. die Klausel FAS, Free Alongside Ship (Frei Längsseite Schiff), bedeutet, dass die Lieferung erfolgt ist, wenn sich die Ware an der Längsseite des Schiffes in dem von dem Käufer genannten Hafen oder in dem zugewiesenen Verschiffungshafen befindet. Zu diesem Zeitpunkt gehen die Gefahr und Kosten auf den Käufer über. Der Verkäufer übernimmt die Abwicklung des Exports, er ist jedoch nicht dazu verpflichtet, die Kosten und Gefahren des Transportes zu tragen und eine Versicherung abzuschließen. Die Klausel CIF, Cost Insurance and Freight (Kosten, Versicherung und Fracht), besagt, dass der Verkäufer dem Käufer die Ware an Bord des Schiffes im Verladehafen zur Verfügung stellen muss. Ebenso muss er auf eigene Kosten den Transport zum Bestimmungsort übernehmen sowie für eine minimale Versicherungsdeckung sorgen und sich um die Abwicklung des Exports kümmern.
Man kann also nur empfehlen, dass man, um Kosten und Gefahren zu vermeiden, die sich aus Kaufverträgen für Warenlieferungen ergeben, einen Kaufvertrag aufsetzen und unterzeichnen sollte. In diesem Vertrag sollten alle notwendigen Klauseln enthalten sein, und bei der Wahl oder Änderung der anwendbaren Incoterms muss zunächst vor allem darauf geachtet werden, dass man die Klausel wählt, die sich am besten für den konkreten Fall eignet. Dann muss ebenso darauf geachtet werden, dass diese Wahl korrekt festgehalten wird, das heißt der Vertrag sollte die konkrete Incoterm-Klausel (DDP, CIF, usw.) enthalten, die gewählt wurde, und die konkreten Lieferorte bzw. Bestimmungsorte sowie die Version der von den Parteien gewählten Incoterms (z. B. Incoterms 2020).
Mireia Bosch
Vilá Abogados
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6. November 2020