I.- EINFÜHRUNG
Am 26. Februar 2014 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2014/26/EU zugelassen, welche sich auf die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt bezieht.
Gegenwärtig operieren in Spanien acht Organisationen für die kollektive Rechtswahrnehmung der Rechtsinhaber von Urheberrechten (SGAE, CEDRO, VEGAP und DAMA), interpretierenden Künstler und Darsteller (AIE und AISGE) und Produzenten (AGEDI und EGEDA). Sobald diese Richtlinie in das innerstaatliches Recht umgesetzt wird, werden diese Organisationen ihren Anforderungen entsprechen müssen, sowie all die anderen Organisationen für die kollektive Rechtswahrnehmung, die in den restlichen Staaten der Europäischen Union tätig sind, unter anderem die GEMA (Gesellschaft für musikalische Auffürungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) in Deutschland.
II.- ZIELE
Durch die Zulassung dieser Richtlinie verfolgt die Europäische Union folgende Ziele:
1. Die Gewährleistung eines höheren Niveaus der Verwaltung, der Finanzverwaltung, Transparenz und Information in den Organisationen für kollektive Rechtswahrnehmung, unter anderen durch die Pflicht zur:
- Veröffentlichung eines jährlichen Transparenzberichtes mit Informationen zu ihrer Verwaltung.
- Erstellung eines Mitgliedschafts- Eintritts- Systems basiert auf objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.
- Erleichterung der Teilnahme der Mitglieder der Organisation an der Mitgliederhauptversammlung, die mindestens einmal jährlich einberufen werden muss.
- Gewährleistung, dass die Geschäftsführung der Organisationen unabhängig sind und im Interesse der Organisationsmitglieder agieren.
- Angemessene Vergütung der Rechtsinhaber, die von der Organisation für kollektive Rechtswahrnehmung vertreten werden.
- Sofortige Einzahlung der den Rechtsinhabern zustehenden Beträge, oder spätestens neun Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, in welchem die Einnahmen aus den Rechten eingezogen wurden.
2. Die Erleichterung der Gewährung von Mehrgebietslizenzen für die Rechte an Musikwerken für Online-Nutzung in mehreren Staaten der Europäischen Union, um die Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts zu ermöglichen.
Insbesondere die Organisationen für die kollektive Rechtswahrnehmung, die die entsprechenden Vorschriften der Richtlinie erfüllen, werden Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken erteilen können, so dass die Anbieter von online Diensten in mehreren Staaten der Europäischen Union diese Musikwerke anbieten können, und dadurch den kulturellen Austausch erleichtern.
Ungeachtet dessen und zur Erreichung des Zieles, dass alle Produzenten der Musikwerke Zugang zu Mehrgebietslizenzen haben, unabhängig von der Organisation für die kollektive Rechtswahrnehmung, die ihre Rechte repräsentiert, können Organisationen für die kollektive Rechtswahrnehmung, die keine Mehrgebietslizenzen für online Rechte an Musikwerken ihres eigenen Repertoires vergeben oder anbieten, Anträge an andere Organisationen die Mehrgebietslizenzen erteilen (Reisepass Organisation) stellen, um mit ihnen eine diskriminierungsfreie Repräsentationsvereinbarung über die Repräsentation dieser Rechte zu schließen.
III.- SCHLUSSFOLGERUNG
Diese Richtlinie erstellt die nötigen Rahmenbedingungen um die Transparenz der Organisationen für die kollektive Rechtswahrnehmung zu garantieren, vor allem das Recht auf Information der Rechtsinhaber, dessen Rechte repräsentiert werden, sowie das Recht auf die Zahlung der anfallenden Vergütungen. Es wird Ebenso gewährleistet, dass alle Rechtsinhaber von Musikwerken Zugang zu Mehrgebietslizenzen unter diskriminierungsfreien Konditionen und unabhängig von der Auswahl der Organisation für kollektive Rechtswahrnehmung, die ihre Rechte repräsentieren soll.
Die Richtlinie muss bis zum 10. April 2016 in die Rechtachtung der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden.
Eduardo Vilá
Vilá Abogados
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23. Mai 2014