In diesem kurzen Artikel werden wir uns mit dem Rechtsbegriff des streitigen Kredits im Zusammenhang mit dem jüngsten Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 464/2019 vom 13. September im Rahmen eines Anspruchs auf Anerkennung des Rücktrittsrechts des streitigen Kredits befassen.

Artikel 1535 des Spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches, in Bezug auf Übertragung von Krediten, besagt, dass:

Wird ein streitiger Kredit verkauft, so hat der Schuldner das Recht, ihn zu löschen und dem Zessionar den gezahlten Preis, die entstandenen Kosten und die Zinsen auf den Preis ab dem Tag der Auszahlung zu erstatten.

Ein Kredit gilt als streitig, wenn die damit zusammenhängende Klage beantwortet wird.

Der Schuldner kann sein Recht innerhalb von neun Tagen nach dem Tag, an dem der Abtretungsempfänger von ihm Zahlung verlangt, ausüben“.

In diesem Fall gewährte das Unternehmen A den Klägern -natürliche Personen- im Jahr 2011 ein Darlehen, das sich als unbezahlt herausstellte. Im Jahr 2013 hat diese Gesellschaft dies gerichtlich geltend gemacht, und in Vollstreckung des Urteils wurde eine Vereinbarung über die Zahlung der Schuld in monatlichen Raten für mehrere Jahre getroffen.

Im Jahr 2014 hat das Unternehmen A den Kredit an das Unternehmen B abgetreten, aufgrund dessen die Kläger im Jahr 2015 eine Rücktrittsklage gegen das Unternehmen B wegen eines streitigen Kredits eingereicht haben.

Die Klage wurde in erster und zweiter Instanz stattgegeben, indem sie das Recht der Kläger erklärten, von Unternehmen B den Kredit, den sie von Unternehmen A gekauft hatten, zurückzuerhalten, und den Kredit durch Rückerstattung des Preises an den Zessionar zu löschen.

Das Unternehmen B legte Kassation ein, in der sie die Verletzung der Rechtslehre des Obersten Gerichtshofs über die Auslegung von Artikel 1535 des Spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches in Bezug auf den Begriff des streitigen Kredits geltend machte (STS 149/1991 vom 28. Februar 1991; 192/2006 vom 28. Februar 2006; 976/2008 vom 31. Oktober 2008).

Insbesondere argumentierte die Beschwerdeführerin, dass der abgetretene Kredit nicht als streitig angesehen werden könne, da zum Zeitpunkt der Abtretung bereits ein rechtskräftiges Urteil ergangen sei und in der Vollstreckungsphase eine Vereinbarung über die Zahlung des Kredits erzielt worden sei.

Der Oberste Gerichtshof erklärt in seinem jüngsten Urteil, dass Artikel 1535 des Spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches den ersten Tag festlegt, ab dem ein Kredit als streitig angesehen werden kann (seit die Klage beantwortet wird oder die Antwortfrist, falls vorhanden, abgelaufen sei), aber nicht den letzten Tag. Und um dieses Ende zu bestimmen, erinnert dieser daran, dass sie es in ihrem Urteil 690/1969 vom 16. Dezember bei der Rechtskraft des Urteils oder Gerichtsbeschlusses platzierten, welches die Sicherheit und Vollstreckbarkeit des Kredits erklärt, oder sobald das Verfahren auf andere Weise eingestellt wird, wie z.B. durch Vergleichsvereinbarung, wie es der Fall ist.

Daher wird die Klage auf Rücktritt des streitigen Kredits abgewiesen, mit der Begründung, dass der abgetretene Kredit zum Zeitpunkt der Abtretung unbestritten war, da sein Bestehen, Vollstreckbarkeit und Betrag durch ein rechtskräftiges Urteil festgelegt worden waren.

 

 

Carla Villavicencio

Vilá Abogados

 

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31. Oktober 2019