Die Aufenthaltserlaubnis für die Versetzung eines Arbeitnehmers innerhalb einer Unternehmensgruppe ist die angemessene Erlaubnis für Arbeitnehmer, die innerhalb einer Unternehmensgruppe von einer Gesellschaft zu einer anderen entsendet werden. Diese Aufenthaltserlaubnis wurde mit dem Gesetz 14/2013, vom 27 September über Unterstützung der Unternehmer und dessen Internationalisierung eingeführt, welches am 29. September 2013 in Kraft trat.
Zwar existierte bereits schon eine anwendbare Aufenthaltserlaubnis für diesen Zweck, doch genehmigte die spanische Regierung diese spezifische Aufenthaltserlaubnis, um das Wirtschaftswachstum des Landes durch Stimulierung der unternehmerischen Tätigkeiten der internationalen Unternehmensgruppen zu fördern, indem die Entsendung von hoch- qualifizierten Arbeitnehmern von außerhalb der Mitgliedstaaten erleichtert wurde, während sich die Einwanderungspolitik ausschließlich auf die Situation des Arbeitsmarktes fokussierte.
Die Aufenthaltserlaubnis führ die Versetzung von Arbeitnehmern innerhalb einer Unternehmensgruppe unterscheidet sich von der transnationalen Genehmigung in folgenden Aspekten:
– Die Erneuerungsfrist der Aufenthaltserlaubnis ist nicht jährlich;
– Die Ausländerbehörde ist nicht die zuständige Instanz, sondern ausschließlich die Einheit für große Unternehmen (Unidad de Grandes Empresas), mit Sitz in Madrid;
– Die Aufenthaltserlaubnis der restlichen Mitglieder der Familie kann im gleichen Antrag für die Aufenthaltserlaubnis eines Arbeitnehmers, der innerhalb einer Unternehmensgruppe versetzt wird beantragt werden;
– Die Dauer des Antragsverfahren vom Zeitpunkt der Vorlage der Unterlagen bis zur Genehmigung der Aufenthaltserlaubnis wurde verkürzt.
Mit der Änderung des Gesetzes über Unterstützung der Unternehmer und dessen Internationalisierung im Juli 2015, welche zum Ziel hatte, die Richtlinie 2014/66 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15 Mai 2014 in das spanische Recht aufzunehmen, wird die Aufenthaltserlaubnis bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern innerhalb einer Unternehmensgruppe unter den folgenden Kategorien klassifiziert:
(a) Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Entsendung innerhalb einer Unternehmensgruppe ICT-UE
Geeignet für eine zeitlich begrenzte Versetzung von Direktoren, Spezialisten oder Lehrkräfte, die von einem Unternehmen außerhalb der EU zu einem Unternehmen derselben Gruppe mit Sitz in Spanien entsendet werden.
Die maximale Dauer der Versetzung ist 3 Jahre im Falle von Direktoren oder Spezialisten und 1 Jahr im Falle von Lehrkräften.
(b) Nationale Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Entsendung innerhalb einer Unternehmensgruppe.
Anwendbar auf die Fälle, die nicht in Absatz (a) vorgesehen sind oder wenn die maximale Dauer der in Absatz a) vorgesehenen Aufenthaltserlaubnis überschritten wurde.
Mika Otomo
Vilá Abogados
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13. Mai 2016