1.- Was ist das Reinvermögen einer Gesellschaft?
Das Reinvermögen einer Gesellschaft ergibt sich aus der Differenz zwischen der Aktiva (Vermögenswerte und Rechte) und Passiva (Schulden und Verpflichtungen) einer Gesellschaft. Als Resultat erhält man das Vermögen, welches das tatsächliche Eigentum der Gesellschaft ist.
2. Was versteht man unter Ungleichgewicht des Vermögens?
Eine Gesellschaft befindet sich in einer nach spanischem Recht in einer Situation des Ungleichgewichts des Vermögens, wenn der Wert ihres Reinvermögens weniger als die Hälfte des Gesellschaftskapitals beträgt.
3. ¿Welche Folgen ergeben sich aus einer Situation des Ungleichgewichts des Vermögens?
Folgen für die Gesellschafter: Keine; abgesehen von dem Verlust des realen Wertes ihrer Anteile.
Folgen für die Geschäftsführer: Sollten die Geschäftsführer nicht innerhalb von 2 Monaten ab dem Zeitpunkt ab welchem sich die Situation des Ungleichgewichts des Vermögens ergibt, eine Gesellschafterversammlung einberufen, dann könnten diese u.U., zusammen mit der Gesellschaft, für die Verpflichtungen nach Eintritt der Situation des Ungleichgewichts des Vermögens, haften.
4.- Entscheidungen die im Falle einer Situation des Ungleichgewichts des Vermögens zu treffen sind.
Für den Fall, dass sich eine Situation des Ungleichgewicht des Vermögens ergibt, muss die Gesellschafterversammlung eine der folgenden Entscheidungen treffen:
a) Das Stammkapital in der Weise erhöhen, bis sich das Gleichgewicht des Vermögens wieder herstellt, sei es durch eine Erhöhung des Nominalwertes der Anteile oder durch die Emission von neuen Anteilen.
b) Das Gesellschaftskapital reduzieren, bis sich das Gleichgewicht des Vermögens wieder herstellt, sei es durch eine Minderung des Nominalwertes der Anteile, deren Abschiebung, oder deren Gruppierung zur Einlösung.
c) Eine sogenannte „Akkordeon-Operation“ durchführen, was das Gesellschaftskapital bis auf 0 € reduzieren würde und anschließend das Stammkapital zumindest bis zum festgelegten Minimum, je nach Gesellschaftstyp, zu erhöhen.
d) Die Gesellschaft auflösen.
Eine Alternative zu den genannten Möglichkeiten ist die Finanzierung mittels eines Darlehens von dritten Personen (welche Gesellschafter der Gesellschaft sein können oder auch nicht). Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass ein Darlehen nachrangig in Bezug auf den Rest der Schulden und Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber anderen Gläubigern zu betrachten ist. Daher geht der Darlehensgeber ein ähnliches Risiko ein wie die Gesellschafter der Gesellschaft.
Angesichts der verschiedenen Möglichkeiten ist zu erwähnen, dass zur optimalen Lösung einer Situation des Ungleichgewichts der Vermögens zwingend eine genaue und detaillierte Analyse der konkreten Umstände vorausgehen muss.
Vilá Abogados
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24. Juli 2015