Die Königliche Verordnung 765/2022 vom 20. September 2022, die in Kraft dem 9. Oktober tritt (im Folgenden „KV“), aktualisiert aus allgemeiner Sicht die Verwendung motorisierter Ultraleichtflugzeuge (im Folgenden „ULM-Flugzeuge“) und seine Regelungen. Diese Gesetzesänderung wurde auf zwei Umstände implementiert: (i) die technische Entwicklung bei der Formgebung und Herstellung von Luftfahrzeugen im Allgemeinen und von ULM-Flugzeugen im Besonderen (ii) die regulatorischen Änderungen, die im europäischen Kontext in Bezug auf diesen Bereich vorgenommen wurden, die zu eine Überprüfung der derzeit im spanischen Rechtssystem festgelegten Anforderungen verursacht hat. Diese Anforderungen finden sich  hauptsächlich in der Ordnung vom 14. November 1988, im Gesetz 48/1960 über die Luftfahrt und in der königlichen Verordnung 2876/1982.

Die Bedeutung der Umsetzung dieser europäischen Regelung in die spanische Gesetzgebung ergibt sich aus der wachsenden Rolle, die ULM-Luftfahrzeuge in nicht allzu ferner Zukunft sowohl in Form von Marketing und Vertrieb von Waren und Dienstleistungen als auch in den von der Bevölkerung im Stadtgebiet genutzten Reisemethoden einnehmen könnte. In diesem Sinne besteht das Hauptziel der KV darin, sich an diese Veränderungen anzupassen, und daher sind die Anforderungen, die Formgeber, Hersteller, und Piloten von ULM-Flugzeugen erfüllen müssen, um die entsprechenden Zertifikate zu erhalten, heute eine wesentliche Voraussetzung, um mit der Positionierung zu beginnen

Genauer gesagt besteht der Zweck der KV darin, die Anwendung der bestehenden Vorschriften für ULM-Luftfahrzeuge auf Hubschrauber, Flugzeuge und motorisierte Tragschrauber auszudehnen, solange sie drei Hauptanforderungen erfüllen: (i) ihre kalibrierte Überziehgeschwindigkeit in Überziehkonfiguration Landegeschwindigkeit 25 Knoten (83,34 km/h) nicht überschreitet (ii) dass sie nicht mehr als zwei Sitzplätze haben (iii) dass ihre maximale Startmasse 600 kg nicht überschreitet.

Ebenso regelt die KV vier relevanten Bereiche. Erstens, die Anforderungen an Lande- und Startverfahren sowie solche eher betrieblicher Natur fest, immer mit dem Ziel, ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Zweitens, in Kunst. 5 und 6 deckt die KV das Verfahren ab, das von Flugschulen befolgt werden muss, um die entsprechenden Genehmigungen für die rechtmäßige Ausübung der Ausbildung zu erhalten. Drittens, enthält die KV die Anforderungen, die ULM-Flugzeugschulen als Lernzentren erfüllen müssen, sowie die Schlüsselelemente bei der Ausbildung von Flugzeugpiloten. Endlich, Künste. 7 und 8 enthalten weitere Pflichten für den Unterrichtsleiter der ULM-Flugzeugschulen.

Schließlich legt die KV in ihrem Übergangs- und Zusatzbestimmungen Mechanismen fest, um mit (i) solchen Zertifikaten für ULM-Luftfahrzeuge umzugehen, die vor dem Inkrafttreten dieser KV ausgestellt wurden, wobei ihre Gültigkeit bestimmten Anforderungen unterliegt (ii) die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der KV laufenden Zertifizierungsverfahren.

Nach Ansicht einiger Experten, Vereinen und relevanter Parteien reguliert die KV die ULM-Flugzeuge immer noch aus einer zu allgemeinen Perspektive. Obwohl dies per se einen Fortschritt gegenüber den vorherigen Regelungen darstellt, wäre es notwendig, ergänzende Rechtsvorschriften zu erlassen, um einige unbeachtete Probleme angehen zu können. In jedem Fall wird davon ausgegangen, dass die Vorschriften in diesem Bereich an Bedeutung gewinnen werden, da die tägliche Realität die Änderungen erfordert, die die KV abzudecken  begonnen hat.

 

 

Diego Martinez-Costa

Vilá Abogados

 

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20. Januar 2023