Der Solidaritätsmechanismus ist ein in dem FIFA-Reglement über den Status und Transfer von Spielern („RSTP“, nach seiner Abkürzung in Englisch) vorgesehenes Verfahren, das sicherstellen soll, dass die Vereine, die Spieler ausbilden, im Falle eines (internationalen) Transfers vor Ablauf ihres Vertrages einen finanziellen Beitrag erhalten. Diese Entschädigung sollte ein Teil der an seinen ehemaligen Verein gezahlten Entschädigung und insbesondere „werden 5% jeglicher an den ehemaligen Verein gezahlten Entschädigung, mit Ausnahme der Ausbildungsentschädigung“ (ein Konzept, das in den folgenden Artikeln behandelt wird) „vom Gesamtbetrag abgezogen, die vom neuen Verein an die Vereine zu zahlen sind, die in früheren Jahren zum Training und zur Ausbildung des betreffenden Spielers beigetragen haben„, in den entsprechenden Saisons zwischen dem Alter von 12 und 23 Jahren.

Dieser Mechanismus kommt manchmal bei Figuren wie „Weiterverkaufsgebühren“ (sell-on Klauseln) ins Spiel. Diese Klauseln sind solche, die im Falle eines Transfers des Spielers das Recht des verkaufenden Vereins begründen, einen Prozentsatz seines zukünftigen Transfers zu erhalten (siehe KONZEPT VON „WECHSEL“ UND KÜNDIGUNGSKLAUSELN IN LA LIGA).

Auf der Grundlage dieser beiden Rechtsfiguren hat die FIFA Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten („DRC“, nach seiner Abkürzung in Englisch) einen kuriosen Fall gelöst, in dem ein Ausbildungsverein darlegte, dass, da 2 Zahlungsverpflichtungen (2 Entschädigungen) aus dem Spielertransfer (8 Mio. €) generiert wurden, dieser für jede dieser Zahlungen einen Solidaritätsbeitrag erhalten sollte:

i) der Gesamtbetrag des Transfers (8 Mio. €) und

ii) die gesamte „sell-on“ Klausel (3 Mio. €).

Anhang 5 der RSTP besagt wörtlich, wie oben transkribiert, dass 5% des gesamten von „jeglicher Entschädigung“, die mit dem Transfer eines Spielers während seines Vertrages verbunden ist, abgezogen sein muss.

Es scheint, dass die vernünftigste Argumentation darin bestehen sollte, dass die Ansprüche des Trainingsclubs verzerrt sind, da es sich um einen Transfer mit einem einzigen festgelegten Preis (8 Mio. €) handelt, von dem zwei Parteien profitieren: der verkaufende Club (5 Mio. €) und der Club, der das wirtschaftliche Recht aufgrund der Weiterverkaufsklausel hat (3 Mio. €). Daher sollte ein Solidaritätsbeitrag von 5 % von 8 Mio. € anfallen.

Das DRC-Gericht entschied jedoch schließlich, in Übereinstimmung mit dem FIFA RSTP, dass für jede der aus dem Transfer resultierenden Entschädigungen, d.h. den Gesamtpreis der Übertragung und die Weiterverkaufsklausel, ein Solidaritätsbeitrag zu zahlen war.

Dies führt uns zu einem Szenario, das vom Solidaritätsmechanismus, im Grunde genommen, als doppelte Auferlegung angesehen werden könnte, da der der Weiterverkaufsklausel entsprechende Betrag zweifellos Teil der 8 Millionen ist.

So wurde paradoxerweise beschlossen, dass ein Solidaritätsbeitrag von 5% der 8 Mio. € zuzüglich 5% der 3 Mio. €, d.h. 6,87% der 8 Mio. €, aus denen der Transfer bestand, an die Trainingsvereine gezahlt werden musste.

Diese Entschließung führt somit zu einer Distanzierung vom Geist der Regel, die mit diesem Wortlaut nichts anderes bezweckt, als die Affektation auf den Solidaritätsmechanismus jener Zahlung aufgrund eines Spielertransfers deutlich zu machen, die aufgeschoben und/oder unter Bedingungen durchgeführt werden, die eine Variable festlegen und zur Darstellung eines merkwürdigen Präzedenzfalles für künftige Forderungen vor das DRC.

 

 

Andreas Terán

Vilá Abogados

 

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22. November 2019