Am 25. Mai 2016 veröffentlichte die europäische Kommission ihren neuen Vorschlag für Vorschriften bezüglich des Online-Handels. Der Vorschlag beinhaltet neue Vorschriften, die den EU-weiten Handel mit Waren und Dienstleistungen erleichtern und damit für Unternehmen und Verbraucher zugänglicher machen sollen.

Das Maßnahmenpaket sieht drei Schwerpunkte vor, die das Projekt des digitalen Binnenmarktes vorantreiben sollen:

  1. Den Online-Handel anzukurbeln, indem gegen das Geoblocking vorgegangen wird.
  2. Die grenzüberschreitende Paketzustellung erschwinglicher und effizienter zu gestalten.
  3. Durch einen besseren Schutz der Verbraucher und eine bessere Durchsetzung der geltenden Vorschriften für mehr Vertrauen zu sorgen.

Die Problematik, die bis jetzt einem offenen und zugänglichen digitalen Binnenmarkt im Wege stand, beschreibt Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip mit folgenden Worten: „Allzu oft sind Menschen von den besten Online-Angeboten abgeschnitten oder entscheiden sich gegen Einkäufe im Ausland. Dies hat damit zu tun, dass die Zustellpreise zu hoch sind oder dass sich die Verbraucher Sorgen machen, wie sie ihre Ansprüche geltend machen können, wenn etwas schiefgeht.

Wir streben eine Lösung für diese Probleme an. Künftig sollen Verbraucher und Unternehmen nicht mehr daran gehindert werden, von den Möglichkeiten de Online-Handels mit Waren und Dienstleistungen in vollem Umfang zu profitieren.“.

Geoblocking

Geoblocking ist eine der Formen von Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes, die es zu verhindern gilt.

Die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften hierzu sollen dafür sorgen, dass Verbraucher, die innerhalb der EU grenzüberschreitend Dienstleistungen oder Waren erwerben wollen, nicht durch unterschiedliche Preise, Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen in den Mitgliedstaaten diskriminiert werden, sofern dies nicht aus objektiven Gründen, wie dem Mehrwertsteuerrecht oder dem Schutz des Allgemeinwohls gerechtfertigt ist.

Die vorgelegte Verordnung beinhaltet keine Verpflichtung zu einer EU-weiten Zustellung, um die Unternehmen nicht übermäßig zu belasten. Aus demselben Grund werden kleine, unter einem nationalen Umsatzsteuer-Schwellenwert liegende Unternehmen von bestimmten Vorschriften ausgenommen.

Grenzüberschreitende Paketzustellung

Die Probleme im Bereich der innereuropäischen Paketzustellung und insbesondere die hohen Preise, führen dazu, dass sowohl Verbraucher als auch Unternehmen nicht mehr in anderen Mitgliedstaaten kaufen bzw. verkaufen.

Die nun vorgelegte Verordnung bringt mehr Preistransparenz und ermöglicht eine bessere Aufsicht hinsichtlich der Regulierung bei den grenzüberschreitenden Paketzustelldiensten. Hierdurch können Verbraucher und Einzelhändler von günstigeren Tarifen und besseren Rücksendemöglichkeiten profitieren, unabhängig davon, ob die Lieferungen in Rand- oder Ballungsgebiete gehen, oder aus diesen verschickt werden.

Es wird erwartet, dass durch die Stimulation des Wettbewerbs durch die erhöhte Preistransparenz eine Selbstregulierung der Preise für Versendungen innerhalb Europas eintritt.

Die Verordnung selbst sieht keine Obergrenze für Zustelltarife vor. Die Kommission wird im Jahr 2019 hinsichtlich der erreichten Fortschritte Bilanz ziehen und beurteilen, ob weitere Maßnahmen der Preisregulierung erforderlich sind.

Vertrauenssteigerung der Verbraucher

Die vorgelegte Verordnung sieht vor, die nationalen Behörden im Rahmen der Zusammenarbeit in Sachen Verbraucherschutz mit mehr Befugnissen auszustatten.

Um die Rechte der Verbraucher besser durchsetzen zu können, können diese in Zukunft überprüfen, ob Verbraucher durch Geoblocking diskriminiert werden oder die für den Kundendienst geltenden Bedingungen mit EU-Recht unvereinbar sind, anordnen, dass Websites mit betrügerischen Angeboten sofort gelöscht werden und Informationen bei den Registrierstellen für Domainnamen und Banken anfordern, um die Identität des verantwortlichen Händlers zu ermitteln.

Im Falle EU-weiter Verstöße gegen das Verbraucherrecht kann die Kommission nun mit den nationalen Stellen zusammenarbeiten, um durch gemeinsame Maßnahmen den unlauteren Praktiken Einhalt zu gebieten.

Hierzu erklärte Vera Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung:

„Zu viele Menschen in Europa kaufen nicht gerne online, weil sie ihre Rechte nicht kennen oder für schwer durchsetzbar halten. Ich möchte, dass Verbraucher beim Online-Kauf ebenso viel Vertrauen haben können, wie beim persönlichen Einkauf im Laden. Wir werden den Verbraucherschutzbehörden schärfere Mittel an die Hand geben, damit sie die Rechte der Verbraucher im Online-Handel besser durchsetzen und betrügerische Praktiken abstellen können. Das heute vorgelegte Paket leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass der Verbraucherschutz mit dem Internet Schritt hält und Rechtssicherheit für den Handel geschaffen wird.“.

Die vorgestellten Maßnahmen stellen einen wichtigen, und lange erwarteten Schritt in die richtige Richtung dar. War man bis jetzt den vielen Neuerungen der heutigen Technologie sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene nicht gewachsen, so öffnen sich nun zumindest die Türen zu einer Regulierung, die zu mehr Rechtssicherheit führen wird. Zudem bringen die neuen Regelungen mehr Freiheit mit sich und die Erschaffung eines wirklichen digitalen Binnenmarktes.

 

 

Pina Pohl

Vilá Abogados

 

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12. August 2016