Entsprechend der Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (span.: Organización para la Cooperación y el Desarrollo Económico oder OCDE), hat Spanien, in ihrem Körperschaftssteuergesetz (Gesetz 27/2014), das durch die Verordnung über die Körperschaftsteuer (Königliches Dekret 634/2015) entwickelt wurde, die Verpflichtung für Unternehmen hinzugefügt, der Steuerbehörde einen Bericht mit Informationen über die gezahlten Steuern „Country by Country“ zusammen mit anderen wirtschaftlichen Daten, vorzulegen.

Gemäß diesen beiden Bestimmungen müssen ab dem 1. Januar 2016 internationale Unternehmen mit Hauptsitz in Spanien, diese Berichte vorlegen und folgende zwei Voraussetzungen erfüllen:

a) Gemäß diesen beiden Bestimmungen müssen ab dem 1. Januar 2016 internationale Unternehmen mit Hauptsitz in Spanien, diese Berichte vorlegen und folgende zwei Voraussetzungen erfüllen:

– Vorjahresumsatz von über 750 Millionen Euro;

– Muttergesellschaft der internationalen Gruppe.

b) Dies gilt auch für Tochtergesellschaften mit Hauptsitz in einem Land, für welches kein Abkommen für den automatischen Informationsaustausch besteht.

Im Zusammenhang mit dieser Verpflichtung unterzeichnete Spanien im Januar 2016 das multilaterale Abkommen zwischen den zuständigen Behörden, das den Aktionsplan des BEPS-Projekts zur Bekämpfung der Erosion der Steuerbemessungsgrundlagen, der aggressiven Steuerplanung und der artifiziellen Übertragung von Unternehmensgewinnen entwickelt. Mit der Unterzeichnung dieses Abkommens verpflichten sich die Behörden der Unterzeichnerstaaten, so bald wie möglich die ihnen zugegangenen „Country by Country-Berichte“ an die Behörden der Länder, mit denen das Abkommen besteht, sowie an alle Länder, in denen die internationale Gruppe präsent ist, zu übermitteln.

Die Vereinbarung sah vor, dass die Berichte automatisch zwischen den Ländern und über ein zwischenstaatliches Informationsaustauschsystem, das ab September 2017 eingeführt werden soll, übermittelt werden. Infolgedessen sollte der Informationsaustausch zwischen den Behörden bereits begonnen haben.

Das Abkommen reguliert, grundsätzlich, folgende Punkte:

  1. Fristen und Verfahren für den Informationsaustausch. Die Behörden haben 15 Monate ab dem letzten Tag des Steuerjahres der multinationalen Unternehmensgruppe, auf die sich die Berichte beziehen (für das erste Jahr gilt eine Ausnahmefrist von 18 Monaten).
  1. Das Verfahren für die Meldung von Fehlern in den Berichten der Behörden eines anderen Landes und das Verfahren zu deren Behebung.
  1. Die Vertraulichkeitsverpflichtung, Datenschutz und angemessene Nutzung von Informationen.
  1. Das Konsultationsverfahren zwischen zuständigen Behörden verschiedener Länder.

Am 6. Juli 2017 haben 65 Länder, darunter die wichtigsten Länder der Europäischen Union, China, Russland und Japan, das Abkommen unterzeichnet. Damit dies ordnungsgemäß funktioniert, muss jedes Land eine Mitteilung mit folgenden Angaben senden:

Wenn das Land als:

a. wechselseitige Zuständigkeit erscheinen will (die Behörden werden, die von den Unternehmen des Landes übermittelten Informationen weiterleiten, erhalten jedoch keine von anderen Ländern erhaltenen Informationen), oder als

b. Gegenseitige Zuständigkeit (die Behörden senden die Berichte, die sie erhalten und empfangen die Berichte, die ihnen von anderen Ländern übermittelt werden.

Wenn das Land möchte, dass das Abkommen mit allen Staaten, die das Abkommen unterzeichnen, wirksam wird, oder wenn sie es vorziehen, die Staaten anzugeben, mit denen sie Informationen austauschen wollen.

Die internationale Gemeinschaft ist sich zunehmend der Notwendigkeit bewusst, Unternehmenspraktiken zu vermeiden, die eine aggressive Steuerplanung durch Steuerbetrug und der Nutzung internationaler Steuervielfältigkeit durchführen.

Das Inkrafttreten dieses Abkommens ist ein deutlicher Fortschritt im Kampf gegen die Steuerhinterziehung durch internationale Konzerne, da es durch die Erleichterung des Austauschs von Steuerinformationen zwischen den Ländern auch die Aufdeckung möglicher Betrüger erleichtern wird.

 

 

Pedro Blanco

Vilá Abogados

 

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6. Oktober 2017