In diesem kurzen Kommentar werden wir untersuchen, wie die wichtigsten Schlichtungsinstitutionen auf die COVID-19-Pandemie reagiert haben, und erläutern, ob die von ihnen ergriffenen Massnahmen Bestand haben.
Die Frage der ferngesteuerten oder telematischen Schlichtung ist ein Thema, das seit mehreren Jahren in Foren der Schlichtungsgemeinschaft diskutiert wird.
In einer von der Queen Mary University im Jahr 2018 durchgeführten Umfrage über die Entwicklung der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit Die Befragten wurden gebeten, anzugeben, wie oft sie fünf verschiedene Formen der Informationstechnologie (IT) in internationalen Schiedsverfahren eingesetzt haben: Videokonferenzen, Gerichtssaaltechnologien, Cloud Storage, künstliche Intelligenz (KI) und virtuelle Gerichtssäle.
Die meisten Befragten sprachen sich für die Durchführung von Anhörungen und Sitzungen per Videokonferenz oder andere Kommunikationsmittel aus, die keine physische Anwesenheit der Teilnehmer erfordern, was sich erheblich auf die Einsparung von Zeit und Geld auswirkt. Andere, sowohl Anwälte als auch Schiedsrichter, zögerten, Zeugenbefragungen durchzuführen oder die Ergebnisse der Parteien per Videokonferenz zu hören.
Wie dem auch sei, mit dem Aufkommen von COVID-19 und den weltweit verhängten Mobilitätsbeschränkungen war die internationale Gemeinschaft gezwungen, einen weiteren Schritt zur Einbeziehung neuer Technologien in den Schlichtungsprozess zu unternehmen.
Es lohnt sich daher, einige der von verschiedenen Schiedsinstitutionen veröffentlichten Soft-Law-Empfehlungen hervorzuheben (die zwar nicht zwingend sind, aber Schiedsrichtern, Anwälten und Parteien gleichermaßen als Leitfaden für gute Praxis dienen sollten):
- Leitfaden der Internationalen Handelskammer zu möglichen Massnahmen zur Milderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
- American Arbitration Association – Internationales Zentrum für Streitbeilegung (AAA-ICDR® Virtual Hearing Guide for Arbitrators and Parties) Richtlinien für die gute Praxis des virtuellen Hearings für Mitarbeiter, Schiedsrichter, Anwälte und Parteien
- Richtlinien des Internationalen Schiedsgerichts von Hongkong für virtuelle Anhörungen
- Kurzanleitung zu Online-Anhörungen beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID)
- Seoul-Protokoll über Videokonferenzen in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit
Auf nationaler Ebene kündigt das kürzlich gegründete Internationale Schiedsgerichtszentrum von Madrid (CIAM), das aus der Zusammenlegung der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit des Madrider Schiedsgerichtshofs (CAM), des Zivil- und Handelsschiedsgerichtshofs (CIMA) und des Spanischen Schiedsgerichtshofs (CEA) hervorgegangen ist, an, dass die Technologie eine fundamentale Rolle in dieser Institution spielen wird, in der ihre Computersysteme es ihnen ermöglichen, ihre gesamte Tätigkeit ohne Vorlage von physischem Papier auszuüben, und in der sie ihren Benutzern, die entscheiden können, ob sie persönliche oder Internet-Anhörungen bevorzugen, einen breiten Zugang bieten.
Ebenso hat das Schiedsgericht von Barcelona (TAB) angesichts der absehbaren Vervielfachung von Konflikten aus vertraglichen Beziehungen aufgrund der durch das COVID-19 verursachten Situation ein agiles Verfahren in Gang gesetzt, das für alle, die auch ohne vorherige Schiedsvereinbarung eine rasche und definitive Lösung benötigen, mit einer voraussichtlichen Dauer von etwa 60 Tagen ab Einreichung des Erstantrags telematisch abgewickelt wird (der so genannte “Fast Track”).
Es scheint jedoch, dass die virtuelle Schiedsgerichtsbarkeit von Dauer ist, was erhebliche Vorteile in Bezug auf Zeit und Geld mit sich bringt. Die am Schiedsverfahren beteiligten Akteure müssen sich weiterhin mit den neuen verfügbaren Informationstechnologien vertraut machen, wobei in jedem Fall die Prinzipien der Gleichheit, des Gehörs und des Widerspruchs gewährleistet sein müssen, die dem Schiedsverfahren zugrunde liegen, wobei ihre Vertraulichkeit gewahrt bleiben muss.
Carla Villavicencio
Vilá Abogados
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an
24. Juli 2020