Wie wir bereits in unserem Artikel mit dem Titel „ANWENDUNG DER DERZEITKLAUSEL AUF GESCHÄFTSRAUME VERTRÄGE“ erläutert haben, seit der Erklärung des Alarmzustands anlässlich der Covid-19-Pandemie im März 2020 der Aphorismus Rebus Sic Stantibus oder „Dinge in diesem Zustand“ (RSS) wird von der Mieter von Geschäftsräume- und Industrieverträge vorgebracht, um die Mieten zu senken, und die wird von den Gerichten Fall zu Fall abgegrenzt.
Das RSS ist eine von der Rechtsprechung ausgearbeitete Theorie als Mechanismus zur Wiederherstellung des Leistungsgleichgewichts zwischen Vertragsparteien, wenn es aufgrund unvorhergesehener Umstände und völlig unvorhergesehen von den Parteien für einen von ihnen absolut unmöglich oder äußerst belastend ist, die Verpflichtung zu erfüllen. Dies geschah im letzten Jahr in Spanien allgemein aufgrund der von den Behörden auferlegten Verbote, Aussetzungen und Beschränkungen, um die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie in Bezug auf die materielle Nutzung von Immobilien, die für industrielle und kommerzielle Aktivitäten vermietet wurden.
Das RSS war in keiner Norm geregelt, bis auf regionaler Ebene in Katalonien das Gesetzesdekret 34/2020 vom 20. Oktober über dringende Maßnahmen zur Unterstützung der in gemieteten Geschäftsräumen durchgeführten Wirtschaftstätigkeit erlassen wurde. Und auf staatlicher Ebene die königliche Gesetzesverordnung 35/2020 vom 22. Dezember über dringende Maßnahmen zur Unterstützung des Tourismus-, Gastgewerbe- und Handelssektors sowie in Steuerfragen.
Diese Vorschriften sehen jedoch Maßnahmen vor, die auf die Dauer der von den zuständigen Behörden erlassenen Verbote oder Beschränkungen beschränkt sind und in jedem Fall angewendet werden, wenn keine Vereinbarung zwischen den Parteien besteht. Darüber hinaus musste der Antrag auf Minderung oder Verschiebung der Zahlung der Miete, die der Mieter gemäß der königliche Gesetzesverordnung 35/2020 an den Vermieter richten könnte, vor dem 31. Januar 2021 gestellt werden.
In jedem Fall sind die oben genannten Regeln mit dem Recht der Parteien vereinbar, Rechtsbeistand zu suchen, um andere Ansprüche im Zusammenhang mit dem Mietvertrag geltend zu machen. Daher sind Rechtsstreitigkeiten in dieser Angelegenheit weiterhin an der Tagesordnung.
Speziell im Hotelbereich:
• Das Landgericht von Valencia, achte Kammer, erklärt in seinem Beschluss 43/2021 vom 10. Februar, der sich auf ein Hotel auf den Balearen bezieht, die Anwendung der RSS-Klausel, die vom Gericht erster Instanz Nr.1 von Valencia gerechtfertigt ist in seinem Beschluss vom 25. Juni 2020 und ratifiziert die vorbeugende Maßnahme, die darin besteht, die Zahlung von 50% der vereinbarten Mindestmiete von Juni 2020 bis auf ein Urteil in der Sache zu verschieben, wobei die Verschiebung beibehalten wird, wenn die neue Hotelsaison (März 2021) beginnen wird, für den Fall, dass die Kapazitäts- und Ankunftsbeschränkungen für europäische Touristen bestehen. (Um die Analyse dieses Beschlusses genauer zu sehen, lesen Sie unseren Artikel vom 1. April: REBUS SIC STANTIBUS CLAUSE („CRSS“). Beschluss Nr. 43/2021 VOM 10. FEBRUAR, HERAUSGEGEBEN VON DER ACHTEN KAMMER DER LANDGERICHT AUS VALENCIA)
• Das Gericht erster Instanz Nr. 26 von Barcelona hat in seinem Beschluss 70/2021 vom 22. Februar(Hotel Sir Victor de Barcelona) teilweise die geforderten Vorbeugenden Maßnahmen getroffen, da es versteht, dass Hotels in Barcelona weiterhin Kunden willkommen können, die Sie reisen zu Arbeitszwecken in die Stadt. Hotels haben also die Möglichkeit, ihr Geschäft zu diesem Zweck zu leiten, und sogar ihr Restaurant zu betreiben. Darüber hinaus bekräftigt sie, dass der Kläger Teil einer internationalen Unternehmensgruppe ist, so dass er die Verluste oder Gewinneinbußen eines seiner Hotels mit den übrigen Betrieben ausgleichen kann, die höhere Gewinne erzielen, ohne ein ernstes Liquiditätsproblem zu verursachen in der Gruppe. Aus diesem Grund stimmt sie nicht der Reduzierung der vom Hotelunternehmen geforderten Miete zu, sondern lediglich der Aussetzung der Zahlungsverpflichtung von 50%, ab dem Datum des Beginns des Alarmzustands im März 2020 bis zu 10 Monaten nach dem Datum des Beschlusses, in der Erwartung des Ergebnisses in der Hauptklage.
• Das Gericht erster Instanz Nr. 29 von Barcelona weist in seinem Beschluss 78/2021 vom 8. März 2021die von einer Hotelgesellschaft beantragte Vorbeugende Maßnahme zurück, die aus der Herabsetzung oder alternativ der Verschiebung der Zahlung besteht von 50% der Miete aus der Einleitung der Klage bis zur endgültigen Entscheidung oder alternativ bis einschließlich Dezember 2021. Dem Gerichtshof ist bekannt, dass das Erfordernis des Rechtscheins eines guten Rechts nicht erfüllt ist, da es sich um einen langfristigen Vertrag handelt, bei dem der Mieter befugt ist, ihn mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ab dem fünften Jahr zu kündigen und außerdem eine Mietvariablen wurde vereinbart, was zeigt, dass das Risiko einer Einkommensreduzierung vom Mieter getragen wurde. Ebenso besteht die Auffassung, dass keine Gefahr einer Verfahrensverzögerung besteht, da keine Gefahr besteht, dass das im Hauptverfahren verhängtes Urteil, wenn die Ansprüche des Klägers bestätigt werden, unwirksam wird, da der Kläger im Mietvertrag des Grundstücks verbleibt und der Angeklagte besitzt ein Gebäude im Zentrum von Barcelona.
Carla Villavicencio
Vilá Abogados
16. April 2021