Anlässlich der progressiven Senkung der Preise in den letzten Jahren, ist der spanische Immobilienmarkt zu einem wichtigen Anziehungspunkt von Auslandsinvestitionen, sowohl von Privatpersonen wie auch von Unternehmen, geworden. Viele sind es, die eine Wohnung erwerben möchten, aber in vielen Fällen finden sie Probleme, in dem Moment wo der Kaufvertrag stattfinden soll. Folgend werden einige der notwendigen Dokumente zur Durchführung der Transaktion dargelegt:
1.NIE/NIF. Steueridentifikationsnummer für Ausländer
Privatpersonen sowie auch Gesellschaften müssen eine spanische Steueridentifikationsnummer erhalten, bevor sie vor einem Notar zur Unterschrift der Kaufurkunde erscheinen können.
2. Zertifikat des Grundbuchamts über Belastungen der Immobilie
Der Käufer muss sich durch den entsprechenden Auszug aus dem Grundbuchamt der rechtlichen Lage der Immobilie vergewissern, insbesondere, ob Hypotheken oder andere Rechte Dritter, die das Gut belasten, vorhanden sind.
3. Bescheinigung über die Bewohnbarkeit.
Alle Wohnungen, sowohl neu als auch gebraucht, müssen eine Bescheinigung über die Bewohnbarkeit, welche die Erfüllung der Voraussetzungen zur Bewohnung garantiert, erhalten.
4. Ausweis über die Energieeffizienz.
Jede Person, die eine Wohnung erwerben oder mieten möchte, braucht den Ausweis über die Energieeffizienz, ein offizielles Dokument, von einem zuständigen Techniker unterschrieben, das objektive Informationen über die Einzelheiten der Energieversorgung der Immobillie enthält.
5. Grundsteuer (IBI)
Der Käufer hat sich zu vergewissern, dass der Verkäufer ihm den Zahlungsbeleg des letzten Jahres bezüglich der Grundsteuer aushändigt, um zu vermeiden später diesbezüglich Zahlungen entrichten zu müssen.
6. Zertifikat der Eigentümergemeinschaft
Der Käufer muss ebenfalls vom Verkäufer eine Zertifikat erhalten, in dem bescheinigt wird, dass keine bestehende Schulden mit der Eigentümergemeinschaft des Gebäudes, in dem die Immobilie belegen ist, vorhanden ist.
7. Eröffnung eines Bankkontos in Spanien
In vielen Fällen verlangt der Verkäufer, dass die Zahlung des Kaufpreises der Immobillie aus einem spanischen Bankkonto getätigt wird. Auch wenn dies keine Voraussetzung für den Kauf ist, ist dies insbesondere im Hinblick auf die spätere Zahlung der entsprechenden Versorgungen (Wasser, Strom, Gas) empfehlenswert.
8. Steuern
Die Steuerquote, die in Bezug auf den Erwerb der Immobillie zu bezahlen ist, ist unterschiedlich und hängt von der entsprechenden spanischen Gemeinschaft ab. Ferner ist zu beachten, ob es sich um einen Neubau oder einer gebrauchten Immobilie handelt, da letztendlich entscheidet, ob nach Mehrwertsteuer oder Vermögensübertragungssteuer besteuert wird.
Vilá Abogados
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13. Februar 2015