Im Jahr 2019 verabschiedete die Europäische Union die Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 mit dem Ziel, Kriminalität und Unregelmäßigkeiten in Unternehmen zu verhindern. Diese Richtlinie regelt die Umsetzung und Verwaltung von Whistleblowing-Kanäle und definiert ihrer Merkmale und die durch dieses Gesetz geschützten Personen.
Am 20. Februar 2023 wurde in Spanien das Gesetz 2/2023 vom 20. Februar über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen Rechtsvorschriften melden, und die Korruptionsbekämpfung verabschiedet. Mit diesem Gesetz werden die sogennante Whistleblowing-Kanäle in Spanien eingeführt und den Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erkennen.
Der Whistleblowing-Kanal ist für alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten obligatorisch sowie für Unternehmen, die unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer*innen die Norm ISO 37301 über compliance ergreifen wollen.
Die Frist für die Umsetzung des Whistleblowing-Kanals hängt von der Anzahl der Mitarbeiter*innen eines Unternehmens ab. Die Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern haben bis zum 1. Dezember 2023 Zeit, um den Whistleblowing-Kanal umzusetzen, und Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern haben eine Frist von 3 Monaten nach der Inkraftsetzung des Gesetzes in Spanien haben.
Unternehmen, die verpflichtet sind, einen Whistleblowing-Kanal einzusetzen, sind auch verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, um sensible Daten oder Daten, die die Privatsphäre der Nutzer*innen des Kanals gefährden könnten, zu schützen.
Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmer*innen sind von der Einsetzung eines internen Whistleblowing-Kanals befreit, es sei denn, sie sind durch ein anderes Gesetz (wie die oben erwähnten) oder durch ihren geltenden Tarifvertrag dazu verpflichtet.
Die Verpflichtung zur Einrichtung eines Informationskanals erstreckt sich auch auf den öffentlichen Sektor, wobei die öffentlichen Verwaltungen, unabhängig davon, ob es sich um Landesverwaltungen oder Staatsverwaltungen handelt, zur Einsetzung eines solchen Kanals verpflichtet sind.
Dieser Kanal muss bestimmte Anforderungen erfüllen, wie z. B. die erschwingliche Nutzung, den Schutz der Vertraulichkeit, die anonyme Kommunikation, die Überwachung des ordnungsgemäßen Funktionierens und den Schutz der Arbeitnehmer*innen, die den Kanal zur Meldung nutzen.
Bei Unternehmensgruppen ist die Muttergesellschaft für die Umsetzung der Grundsätze und Strategien für die Koordinierung der Kanäle in jeder ihrer Unternehmen verantwortlich. Es besteht auch die Möglichkeit, den Dienst an einen externen Anbieter, z. B. eine Anwaltskanzlei oder ein Beratungsunternehmen, auszulagern.
Óscar Vilá
Vilá Abogados
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24. Februar 2023