Zwei der 27 internationalen Schiedsverfahren, die von ausländischen Investoren gegen das Königreich Spanien eingeleitet wurden, sind kürzlich abgeschlossen worden. Diese Schiedsgerichtsverfahren wurden durch das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID), eine Tochtergesellschaft der Weltbank, für die Kürzungen des Anreizsystems zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2013 durchgeführt:
- Fall Masdar gegen Spanien (ICSID Nr. ARB/14/1), Klage von Masdar Solar & Wind Cooperatief U.A. gegen das Königreich Spanien.
Der Schiedsspruch des Schiedsgerichts vom 16. Mai 2018, bestehend aus Herrn John Beechey, Herrn Gary Born und Professor Brigitte Stern, verlangt das Königreich Spanien 64,5 Millionen Euro Schadenersatz (anstatt der verlangten 165 Millionen Euro) sowie Zinsen auf diesen Betrag vom 20. Juni 2014 bis zum Tag des Schiedsspruchs (0,906% pro Jahr) und 1,60% pro Jahr ab dem Tag des Schiedsspruchs bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung vom Kläger zu zahlen.
- Fall Antin gegen Spanien (ICSID Nr. ARB/13/31), Klage von Antin Infrastructure Services Luxembourg S.à.r.l. und Antin Energia Termosolar B.V. gegen das Königreich Spanien.
Der Schiedsspruch des Schiedsgerichts vom 15. Juni 2018, bestehend aus Herrn Eduardo Zuleta, Herrn Francisco Orrego Vicuña und Herrn J. Christopher Thomas, sieht vor, dass das Königreich Spanien 112 Millionen Euro anstatt der verlangten 218 Millionen Euro, zuzüglich 2,07% Zinsen mit zusammengesetzter Kapitalisierung an den Kläger zu zahlen hat.
Obwohl wir die jüngsten Schiedssprüche noch nicht veröffentlich wurden, ist voraus zu sehen, dass der Schiedsspruchs dem vom 4. Mai 2017 im Fall Eiser gegen Spanien entspricht (ICSID Nr. ARB/13/36). In diesem Fall hat das Schiedsgericht, bestehend aus Professor John R. Crook, Dr. Stanimir A. Alexandrov und Professor Campbell McLachlan QC, das Königreich Spanien aufgefordert, 128 Millionen Euro (anstatt der verlangten 298 Millionen Euro) zu zahlen, was Gegenstand unseres Artikels vom 19. Mai 2017.
Carla Villavicencio
Vilá Abogados
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29. Juni 2018