Seit dem vergangenen 13. Dezember 2014 gilt die neue Verordnung (EU) nº1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates, vom 25. Oktober 2011, über Information der Verbraucher über Lebensmittel.
Ziel der neuen Regelung ist, ein hohes Maß an Schutz der Gesundheit der Verbraucher zu schaffen, wobei insbesondere deren Recht auf Information über Lebensmittel, die in der Europäischen Union vermarkt werden, garantiert werden soll.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
1. Gut sichtbare Informationen
Die neue verpflichtende Kennzeichnung muss die Vollständigkeit der Informationen des Produktes im selben Sichtfeld (bisher konnte diese in der Verpackung verteilt werden) enthalten und muss zwangsweise in 100g oder 100ml angegeben werden, wodurch eine einheitliche Vergleichsbasis für Verbraucher geschaffen werden soll. Die Information muss ebenfalls in einer Schriftgröße von mindestens 1,2mm gedruckt werden.
2. Allergene
Etiketten von verpackten Lebensmitteln müssen Informationen über potenzielle Allergene, wobei Schriftart oder Schriftfarbe zur besseren Lesbarkeit und Abgrenzung der restlichen Elemente zu ändern ist, enthalten.
3. Pflanzenöl
Pflanzenöl oder Fett sind nach deren Typ anzugeben, wobei bezeichnet werden muss, ob es sich um Olivenöl, Palmöl oder Kokosnussöl, etc. handelt.
4. Befreiung für Verpackungen unter 10cm2
Im Fall von Verpackungen oder Behälter mit einer Fläche unter 10cm2, ist die Angabe der Liste der Zutaten entbehrlich. Allerdings ist es in jedem Fall verpflichtend Information über Allergen anzugeben.
5. Datum des Einfrierens
Das Datum des Einfrierens oder des ersten Einfrierens muss in der Typografie TT/MM/JJJJ angegeben werden, was einer Neuerung entspricht, da verpflichtend Produkte, die bereits eingefroren wurden, zu kennzeichnen sind.
6. Fernabsatzgeschäfte
Beim Anbieten von Lebensmittel zum Verkauf mittels Fernkommunikation sind verpflichtenden Informationen bereits vor Verkauf und jedenfalls auf dem Trägermaterial anzugeben. Die Verantwortung die Information über Lebensmittel anzugeben liegt beim Inhaber der entsprechenden Webseite.
7. Befreiung von alkoholischen Getränken
Alkoholische Getränke sind der Verpflichtung Lebensmittelinformation anzugeben, befreit. Daher müssen Fabrikanten nicht über die Zusammensetzung dieser Getränke informieren, es sei denn, dass diese durch interne Regelungen der Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden.
8. Fazit
Die neue Regelung ist Ergebnis der häufigen Nachfrage von Verbrauchern und soll die geltenden Normen modernisieren, homogenisieren und ordnen. Dadurch soll insbesondere ein besserer Informationswert der Kennzeichen für Verbraucher, die vollständige und einfache Informationen verlangen, geschaffen werden.
Vilá Abogados
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19. Dezember 2014