Die Regierung hat einen wichtigen Schritt unternommen, um die administrative und bürokratische Belastung für Tausende von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Spanien zu verringern. Das Wirtschaftsministerium hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Kriterien für die Definition der Unternehmensgröße im Hinblick auf Finanzberichterstattung, Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung aktualisiert. Sollte diese Reform vom Parlament angenommen werden, wird sie sich unmittelbar auf den Geschäftsalltag Tausender Unternehmen auswirken.
Die Maßnahme passt die spanische Gesetzgebung an die Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 an, welche die europäischen Schwellenwerte unter Berücksichtigung der seit 2013 kumulierten Inflation aktualisiert. Der Gesetzentwurf verfolgt ein klares Ziel: die Belastung zu verringern und die entsprechenden Verfahren zu vereinfachen, die in den letzten Jahren durch eine Vielzahl administrativer Pflichten entstanden sind, welche die Entwicklung und das Wachstum mitunter behindert haben.
Mehr Unternehmen werden von den vereinfachten Regelungen profitieren können
Die wichtigste Änderung betrifft die Anpassung der Schwellenwerte für die Größeneinstufung von Unternehmen als klein, mittel oder groß im Sinne der Rechnungslegung. Dadurch können Tausende von Unternehmen als kleine Unternehmen eingestuft werden und somit Zugang zu den vereinfachten Finanzvorschriften erhalten.
Bisher galt ein Unternehmen als klein, wenn es folgende Kriterien erfüllte:
• Umsatz: bis zu 8 Millionen Euro
• Vermögen: bis zu 4 Millionen Euro
• Mitarbeiterzahl: maximal 50
Der Gesetzentwurf verdoppelt diese Zahlen jedoch nahezu:
• Umsatz: bis zu 15 Millionen Euro (bisher 8 Millionen Euro).
• Vermögen: bis zu 7,5 Millionen Euro (bisher 4 Millionen Euro).
• Mitarbeiterzahl: Die Grenze von 50 Mitarbeitern bleibt bestehen.
Die Konsequenz ist klar: Zahlreiche Unternehmen, die derzeit als mittelständisch gelten, könnten buchhalterisch als klein eingestuft werden und somit weniger strengen Berichtspflichten unterliegen.
Berechnungen des Wirtschaftsministeriums zufolge könnten 98,5 % der spanischen Unternehmen von Bilanzierungsmodellen mit reduziertem Aufwand profitieren.
Anpassung der Schwellenwerte für mittelständische Unternehmen
Der Gesetzentwurf aktualisiert die Kriterien für die Einstufung eines Unternehmens als mittelständisch. Die neuen Grenzwerte lauten:
• Vermögen: bis zu 25 Millionen Euro (bisher 20 Millionen Euro).
• Umsatz: bis zu 50 Millionen Euro (bisher 40 Millionen Euro).
• Beschäftigte: bleibt bei 250.
Durch diese Reform wird der Übergang zwischen den verschiedenen Unternehmenskategorien fließender gestaltet. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Wachstum eines Unternehmens nicht zu einem unverhältnismäßigen Anstieg des Verwaltungsaufwands führt. Dies ist einer der Faktoren, die Wirtschaftsverbände seit Jahren als Entwicklungs- und Expansionshindernis anprangern.
Weniger Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse prüfen lassen
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Anpassung der Schwellenwerte für die Prüfungspflicht.
Die Grenzwerte wurden um 25 % angehoben. Die Prüfungspflicht gilt nun nur noch für Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
• Vermögen: mehr als 3,565 Millionen Euro (vorher 2,85 Millionen Euro).
• Umsatz: mehr als 7,125 Millionen Euro (vorher 5,7 Millionen Euro).
• Beschäftigte: mehr als 50 (unverändert).
Die Regierung schätzt, dass dadurch rund 4.300 Unternehmen von der Prüfungspflicht befreit werden. Diese Maßnahme kann erhebliche wirtschaftliche und administrative Einsparungen mit sich bringen, insbesondere für mittelständische Unternehmen, die die bisherigen Anforderungen beinahe erfüllt hätten.
Eine Reform zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums
In den letzten Jahren sahen sich kleine und Kleinstunternehmen einem komplexen wirtschaftlichen Umfeld gegenüber: steigende Kosten, zunehmende regulatorische Auflagen und Schwierigkeiten bei der Expansion.
Laut Cepyme sind in Spanien seit 2019 fast 22.700 Kleinstunternehmen verschwunden.
Welche praktischen Auswirkungen hat diese Reform?
Sollte der Gesetzentwurf das Parlament passieren, könnten Unternehmen in folgenden Bereichen Änderungen feststellen:
• Vereinfachte Rechnungslegungsmodelle.
• Weniger strenge Prüfungsanforderungen.
• Geringerer Verwaltungsaufwand bei der Einreichung von Jahresabschlüssen.
• Ein sanfterer Übergang zwischen verschiedenen Geschäftskategorien.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Änderungen ausschließlich den Rechnungslegungs- und Finanzbereich betreffen. Andere, ebenfalls von der Unternehmensgröße abhängige Vorschriften – wie Datenschutz, Gleichstellungspläne, Cybersicherheit und Risikoprävention – bleiben von dieser Reform ausgeschlossen bzw. unberührt.
Fazit
Die geänderte Definition der Unternehmensgröße bietet Tausenden von Unternehmen, die bisher mit Verpflichtungen konfrontiert waren, die in keinem Verhältnis zu ihrer tatsächlichen finanziellen Leistungsfähigkeit standen, eine Chance.
Für viele Unternehmen könnte diese Änderung weniger Verwaltungsaufwand und mehr Spielraum für die Umsetzung ihrer Wachstumspläne bedeuten.
Vilá Abogados
Kengo Matsuoka
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28. November 2025